Regeln für die Gestaltung von Informationen für das World Wide Web an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

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Einrichtungen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, die mit Hilfe der Techniken des Internet Informationen Dritten gegenüber zugänglich machen, haben die folgenden Vorschriften und Regeln zu beachten:

1. Alle Einrichtungen der Universität erstellen ihre Internetinformationen in eigener Verantwortung und unterliegen insoweit entsprechend § 6 des Teledienstegesetzes (TDG) und § 10 des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) einer selbständigen gesetzlichen Pflicht zur Anbieterkennzeichnung. Sie haben deshalb im Rahmen der äußeren Gestaltung ihrer Informationen ein "Impressum" anzugeben und darin in der gesetzlich geforderten Weise (leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar) mindestens folgende Angaben zu machen:

  • Name und Anschrift der Einrichtung
    (z.B. Instituts- oder Lehrstuhlbezeichnung, Name der zentralen Einrichtung oder Betriebseinheit, Bezeichnung des Sonderforschungsbereiches etc., Straße, Hausnummer, Ort);
  • Name des Vertretungsberechtigten
    (z.B. Name des Institutsleiters oder Lehrstuhlinhabers, Sprechers des Sonderforschungsbereiches etc.);
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen
    (i.d.R. Telefon- und Faxnummer sowie E-mail Adresse des Vertretungsberechtigten bzw. einer von diesem für die Kontaktaufnahme beauftragten Person);
  • Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde
    (Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, vertreten durch die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg);
  • Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Universität:
    DE-132507-686

Soweit durch die Tätigkeit oder Organisation der Einrichtung im Einzelfall weitere Angabepflichten nach § 6 TDG und § 10 MDStV bestehen, ist diesen gleichfalls zu entsprechen.

2. Unbeschadet der gesetzlichen Impressumspflicht muß jede Seite bzw. Datei eindeutige Angaben darüber enthalten, wer für die darin enthaltenen Informationen inhaltlich verantwortlich ist. Hierfür sind in der nachstehenden Reihenfolge anzugeben:

  • Name der Einrichtung (ggf. in Kurzform), der die für den Inhalt verantwortliche Person angehört;
  • E-mail Adresse der für den Inhalt verantwortlichen Person oder E-mail Adresse einer von dieser zur Entgegennahme von elektronischen Mitteilungen beauftragten Person.
    (Die Nennung anderer zur Entgegennahme elektronischer Mitteilungen entbindet nicht von der Inhaltsverantwortung. In diesem Falle ist auf geeignete Weise sicherzustellen, dass eingehende Mitteilungen dem Inhaltsverantwortlichen zugänglich gemacht werden. Unter der vorgenannten Voraussetzung ist auch die Angabe von Funktionsmailadressen (Postmaster, Sekretariat etc.) zulässig).
  • Angabe des Datums der Erstellung bzw. der letzten Änderung der Seite bzw. Datei.

3. Der Inhalt der Seiten bzw. Dateien darf nicht gegen gesetzliche Bestimmungen insbesondere des Datenschutz-, Persönlichkeits-, Urheber-, Presse- und Strafrechts verstoßen. Alle beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen oder pornographischen Äußerungen oder Abbildungen sind verboten. Verweisungen (Hyperlinks) auf Quellen, die solche Äußerungen oder Abbildungen enthalten oder enthalten können, dürfen nicht erfolgen.

4. Die Gestaltung der Webanwendungen bzw. Webseiten muss insbesondere der Bayerischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayerischeBarrierefreieInformationstechnik-Verordnung - BayBITV) und den einschlägigen Richtlinien zur Barrierefreiheit entsprechen. Dies gilt sowohl für öffentliche, als auch zugangsbeschränkte ("Intranet") Angebote. Die genannten und weitere Vorschriften, Regeln, Checklisten etc. sind ueber die einschlägigen Seiten des Regionalen Rechenzentrums Erlangen (RRZE) in der jeweils aktuellen Fassung zugaenglich.

5. Offizielle Kennzeichen der Universität Erlangen-Nürnberg (Logo der Universität) dürfen nur auf Seiten verwendet werden, deren Informationsinhalt im Zusammenhang mit Forschung, Lehre oder der Wahrnehmung anderer gesetzlich zugewiesener Aufgaben steht.

6. Vor dem Hintergrund der Wettbewerbsneutralität staatlicher Einrichtungen sind Hinweise auf gewerblich tätige Institutionen (Unternehmen, Betriebe etc.) nur zulässig, wenn dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der zugewiesenen Aufgaben notwendig ist. Verweise auf Unternehmen im Rahmen der Darstellung von Forschungskooperationen sind nur insoweit zulässig, als sie sich auf die Forschungsförderung i.w.S. durch diese Unternehmen beziehen.

7. Werbung auf Webseiten ist nur in Form von Fullsize Bannern (468 x 60 Pixel) bzw. Halfsize Bannern (234 x 60 Pixel) und nur zulässig, wenn sie dem Ansehen der Universität nicht zuwider läuft. Ausgeschlossen ist in diesem Zusammenhang inbesondere Werbung für hochprozentige alkoholische Getränke, Alkopops, Tabakerzeugnisse, politische Parteien, gewaltverherrlichende, rassistische, nazistische oder pornographische Inhalte, Glückspiel.

Für Werbung auf

  • Fakultätshomepages gelten die jeweiligen einzelvertraglichen Regelungen auf der Grundlage des Rahmenvertrages der Universität mit der Fa. Universi,
  • Webseiten der Einrichtungen (Institute, Lehrstühle, Zentrale Einrichtungen usw.) gelten die jeweiligen einzelvertraglichen Regelungen auf der Grundlage des diesbezüglichen Standardvertrages der Univeristät.

Die Verträge werden durch die Zentrale Universitätsverwaltung insbesondere auch nach Massgabe der einschlägigen haushalts- und umsatzsteuerrechtlichen Erfordernisse abgeschlossen; sie sind overheadpflichtig. Interessenten wenden sich bitte an die Marketingabteilung der Zentralen Universitätsverwaltung, E-Mail: marketing@zuv.uni-erlangen.de.

8. Wer Seiten mit persönlichem Inhalt anlegt, hat diese ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Persönliche Seiten dürfen insbesondere nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

9. Die Regeln der Kommission für Rechenanlagen für die Festlegung von Internet-Namen der Einrichtungen/Funktionsbereiche der FAU sowie von Mail-Adressen sind entsprechend zu beachten. 
Siehe:  Allgemeine Vergaberichtlinien für Domain- und Internetnamen im Kommunikationsnetz der FAU

10. Bei Verstoß gegen die vorgenannten Regeln kann dem Informationsanbieter unbeschadet weiterer zivil- und strafrechtlicher Sanktionen die Berechtigung zur Benutzung der Rechenanlagen der Universität Erlangen-Nürnberg entzogen werden.

Der Präsident der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske

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