Informationen für interessierte Betriebe

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Vorgehen für interessierte Betriebe: Wie werde ich Kooperationspartner?
Im Kontakt mit der IHK/Handwerkskammer bekundet man sein Interesse, sucht sich seine Auszubildenden aus und regelt den Ablauf der Ausbildung im Verbundstudium durch Auswahl eines der drei Blockmodelle im Ausbildungsvertrag.
Die Kontaktstelle an der FAU (Dr. Bianca Distler) und die zuständige Kammer (IHK/HWK) ansprechen sowie die notwendigen Rahmenbedingungen im Unternehmen für die Bereitstellung von Ausbildungs-/Praktikantenplätzen im Verbundstudiengang schaffen:
•  Ausbildungsberechtigung
•  Gewährleistung einer umfassenden Qualität in der Praxisausbildung
•  Gewährleistung eines Mentors/Ansprechpartners für die/den Verbundstudierende(n) im Betrieb
•  Musterverträge verwenden (Berufsausbildungsvertrag)
•  Langfristigen Personalplan aufstellen zur Besetzung von Führungspositionen

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