Studieren ohne Abitur

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In allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland bestehen Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Die Regelungen sind unterschiedlich ausgestaltet und können ein Probestudium, ein prüfungsähnliches Eignungsfeststellungsverfahren oder auch einen unmittelbaren Zugang zum Studium vorsehen. In fast allen Fällen kann auf diesem Weg eine auf ein bestimmtes Fach beschränkte Studienberechtigung erworben werden, die in einem engen fachlichen Zusammenhang mit der vorhergehenden Berufsausbildung und -tätigkeit steht.

Seit dem Wintersemester 2009/10 wird in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen der allgemeine Hochschulzugang für Meister und Meisterinnen und der fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige eröffnet. Aber Vorsicht: Es ist ein bisschen so wie mit dem Autofahren, denn nicht jeder der darf, kann es deshalb auch. Das inhaltliche Eingangsniveau an unserer Universität setzt in der Regel das Wissen eines Abiturgrundkurses voraus. Ohne dieses Wissen ist ein erfolgreiches Studium nicht möglich und im Studium besteht keine Zeit, dieses Wissen nachzuholen. Daher wird empfohlen, sich das Vorwissen systematisch durch Schulbesuch anzueignen, beispielsweise an einer Berufsoberschule oder an einem Kolleg.

Zusätzlich gibt es in Bayern die Möglichkeit über die sogenannte Begabtenprüfung. Dem Zweck der Prüfung entsprechend muss der Bewerber für die Zulassung zur Prüfung u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung und anschließende mindestens fünfjährige Berufstätigkeit,
  • Mindestalter 25 Jahre, Höchstalter in der Regel 40 Jahre,
  • Hauptwohnung in Bayern,

sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich. Informationen zur Begabtenprüfung finden Sie hier.

Ausführliche Informationen zum Thema "Studieren ohne Abitur" finden Sie auf der Homepage des Netzwerks "Wege ins Studium" der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

Eine synoptische Darstellung der in den einzelnen Bundesländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung - erarbeitet von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - finden Sie hier (PDF).

Übrigens: Wenn Sie an einer außerbayerischen deutschen Hochschule ohne Abitur das Studium im Fach Medizin aufnehmen konnten und die Zwischenprüfung (ehemals Physikum, jetzt 1. Teil der ärztlichen Prüfung) erfolgreich abgelegt haben, besitzen Sie nach § 11 Abs. 1 der Bayerischen Qualifikationsverordnung (QualV) eine fachgebundene Hochschulreife. Diese gestattet Ihnen - nach erfolgreicher Bewerbung - die Aufnahme des klinischen Teils des Medizinstudiums an einer bayerischen Universität.

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