
Studierende der Universität Erlangen-Nürnberg können sich einmal jährlich um eines der Deutschlandstipendien an der FAU bewerben. Die Förderung beträgt 300 Euro im Mona, wird zunächst für zwei Semester (das Sommersemester und das darauf folgende Wintersemester) gewährt und kann – sofern die Förderungsvoraussetzungen weiter bestehen – jährlich (jeweils zum Sommersemester) bis zum Ende der Regelstudienzeit verlängert werden.
Das Deutschlandstipendium wird zur Hälfte von privaten Stiftern, Spendern und Sponsoren getragen, zur anderen Hälfte vom Bund.
In Fällen, in denen sich nach Bestätigung des Prüfungsausschusses das Studium aus schwerwiegenden Gründen, z.B. Behinderung, Schwangerschaft, Pflege oder Erziehung eines Kindes sowie studienbezogener Auslandsaufenthalt verlängert, kann die Förderhöchstdauer auf Antrag verlängert werden.
Voraussetzungen für das FAU-D-Stip
Wichtigste Voraussetzung, um eines der Deutschlandstipendien an der FAU zu erhalten, sind die Leistungen im Studium oder – für Bewerber, die sich gerade erst an der Universität eingeschrieben haben – im Abitur. Konkret heißt das:
Bewerberinnen und Bewerber eines grundständigen Studiengangs, die sich zum ersten Mal um eines der Deutschlandstipendien an der FAU bewerben, müssen mindestens gute Studienleistungen (2,00 oder besser) vorweisen; wer sich gerade erst an der FAU eingeschrieben hat, braucht ein sehr gutes Abitur (1,5 oder besser).
Bei einer Bewerbung für ein Stipendium im ersten Semester eines postgradualen Studiums wird die Note des vorangegangenen Abschlusses bzw. die Bewerbungsnote für das postgraduale Studium als Auswahlkriterium herangezogen (2,00 oder besser).
Wer sich im höheren Semester eines grundständigen oder postgradualen Studiums erstmalig für ein Deutschlandstipendium an der FAU bewirbt, muss nachweisen, dass die bis zum vorangegangenen Semester erzielten Leistungen im Studium dem laut Prüfungsordnung zahlenmäßig vorgesehenen Umfang entsprechen und im Durchschnitt nicht schlechter als 2,0 sind (Auswahlkriterium Quantität und Qualität der Leistungen).
Wer nach einem Jahr weiter mit dem Deutschlandstipendium an der FAU gefördert werden möchte, muss nachweisen, dass die im Studium erzielten Leistungen bis einschließlich des letzten abgeschlossenen Semesters dem laut Prüfungsordnung zahlenmäßig vorgesehenen Umfang entsprechen und im Durchschnitt nicht schlechter als 2,5 sind (Auswahlkriterium Quantität und Qualität der Leistungen). In Härtefällen kann eine Bescheinigung einer Hochschullehrerin/eines Hochschullehrers vor-gelegt werden, in der bestätigt wird, dass die Bewerberin oder der Bewerber zu den besonders leistungsstarken Studierenden gehört bzw. aufgrund besonderer persönlicher Umstände die wahre Leistungsfähigkeit nicht nachweisen konnte.
Neben der Leistung können zusätzlich persönliche Umstände berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise studienrelevante Auslandsaufenthalte, ehrenamtliches Engagement an der Universität, in Politik oder Gesellschaft sowie besondere persönliche Umstände.
Für die Bewerbung um das Deutschlandstipendium an der FAU wird einmal pro Jahr spätestens am 30. April ein Online-Bewerbungsformular bereitgestellt: https://www.campus.fau.de/gstip/
Die Bewerbunsfrist endet mit Ablauf des 15. Mai.
Bei einer Bewerbung um ein Deutschlandstipendium an der FAU ist – wie bei allen Bewerbungen – einiges zu beachten. Wie es genau geht, wer die Ansprechpartner sind und woran man bei einer Bewerbung denken sollte, steht im Merkblatt des IBZ:
Beratungsbüro: Schloßplatz 3, Zimmer 0.021,
91054 Erlangen, geöffnet Mo.-Fr. 8.00-18.00 Uhr, E-Mail: ibz@fau.de
Homepage: http://www.ibz.fau.de
Weitere Fördermöglichkeiten
Die FAU verfügt seit langem über eine Vielzahl von Stipendien und Fördermöglichkeiten, die sie dank großzügiger Stiftungen und Schenkungen selbst vergeben kann. Dazu gehören beispielsweise die Stipendien der Ilse und Dr. Alexander Mayer-Stiftung oder das Büchergeld der Oskar-Karl-Forster-Stiftung. Weit mehr als zehn unterschiedliche Stiftungen und Fördermöglichkeiten stehen den Studierenden der FAU offen. Informationen finden sich auf der Übersichtsseite zu unseren Stiftungen. Hinzu kommen die zahlreichen außeruniversitären Förderungsmöglichkeiten wie etwa die Stiftungen und Begabtenförderungswerke der Kirchen und der politischen Parteien, die Studienstiftung des Volkes etc. Eine Übersicht dazu liefert unser Merkblatt.
Aber Vorsicht: Wer bereits mit mehr als durchschnittlich 30 Euro pro Monat gefördert wird, kann leider kein Deutschlandstipendium erhalten.
Hintergrundinformationen
Das Deutschlandstipendium wurde im Bundesministerium für Bildung und Forschung entwickelt, um eine neue Förderkultur in Deutschland anzustoßen. Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms. Mehr dazu und über die bildungspolitische Zielsetzung erfahren Sie auf der Webseite des Deutschlandstipendiums.
Hinweis für Spenderinnen und Spender
Sie halten das Deutschlandstipendium für eine gute Sache und möchten als Unternehmen, Freund, Förderer oder Ehemalige(r) der Universität begabte Studierende an der FAU fördern? Das würde uns sehr freuen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Marketing-Abteilung, Bereich Fundraising und Sponsoring, die Sie gerne betreut. Und bedenken Sie: Der Bund stockt die der Universität gespendeten Mittel mit monatlich 150 € zum vollen Deutschlandland-Stipendium von 300 € auf. Weitere Informationen und Ihren Ansprechpartner (nur für Spenderinnen und Spender) finden Sie hier.

