Seit dem Wintersemester 2009/10 wird unter bestimmten Voraussetzungen der allgemeine Hochschulzugang für Meister und Meisterinnen und der fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige eröffnet.
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
Der allgemeine Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fortbildungsprüfung wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes
- Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung ) oder
- Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung) oder
- Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie
- Dazu muss ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll. Zweck des Beratungsgesprächs ist es, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. Über das Gespräch stellt die Hochschule eine Bescheinigung aus.
Für qualifizierte Berufstätige wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
- anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis (zweijährige bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes) in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
- Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll und
- Absolvierung eines zwei- bis viersemestrigen Probestudiums oder
- bestehen einer Hochschulzugangsprüfung in den folgenden Studiengängen mit einem Eignungsfeststellungsverfahren:
- English and American Studies
- Integrated Life Sciences
- Medizintechnik.
Die Einzelheiten der Hochschulzugangsprüfung und des Probestudiums regelt die Universität in einer Satzung.
Interessenten können sich mit diesem Formular zum Beratungsgespräch anmelden. Das Beratungsgespräch führt das Informations- und Beratungszentrum für Studiengestaltung und Career Service (IBZ) durch. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen für das Beratungsgespräch:
- Für zulassungsbeschränkte (NC-) Fächer: spätestens bis 15.12. (Sommersemester) bzw. 01.07. (Wintersemester)
- Für zulassungsfreie Fächer: bis eine Woche vor dem Einschreibetermin
Wer als qualifizierter Berufstätiger noch eine sonstige Studienberechtigung hat (z.B. Abitur), kann sich bei der Bewerbung für lokal zulassungsbeschränkte Studiengänge entscheiden, auf welche der verschiedenen Qualifikationen die Bewerbung gestützt wird. Wer sich für den Weg der/des qualifizierten Berufstätigen entscheidet, muss das Beratungsgespräch absolvieren. Diesen Bewerbern steht auch nur eine bestimmte Zahl an Studienplätzen zur Verfügung.
Zum Probestudium für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (Letzteres nur Wintersemester) müssen sich qualifizierte Berufstätige mit diesem Zulassungsantrag und den dort aufgeführten weiteren Unterlagen bis zum 15.1. (Sommersemester) bzw. 15.7. (Wintersemester) beworben haben.
Interessenten mit Meisterprüfung oder Gleichgestellte bewerben sich für die Fächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (Letzteres nur zum Wintersemester) bitte direkt über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH: www.hochschulstart.de) .
Beachten Sie bitte, dass Sie vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch beim IBZ absolviert haben müssen (siehe oben).
Die tatsächliche fachlich-inhaltliche Eignung für das gewünschte Studium muss mit der Studienfachberatung unserer Universität abgeklärt werden: http://www.uni-erlangen.de/studium/service-beratung/StudFB.pdf .

