BAföG
Eine Möglichkeit, zur Studienfinanzierung ist die Inanspruchnahme der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Für deutsche sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für ausländische Studierende besteht aufgrund des BAföG ein Rechtsanspruch auf Förderung einer der Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung. Die Förderung wird für die Dauer des Studiums einschließlich der vorlesungsfreien Zeit bewilligt. Die Förderungshöchstdauer ist für jeden Studiengang durch Verordnung festgelegt. Gemäß §§ 9, 48 Bundesausbildungsförderung sind hierzu dem BAföG-Amt im Verlauf des Studiums Bescheinigungen über bestimmte Studienleistungen, die bis zu einem bestimmten Semester erbracht werden sollen, fristgerecht vorzulegen. Eine Auskunft bzgl. der Hochschullehrer, die zur Ausstellung von Bescheinigungen befugt sind, erteilt u. a. das IBZ. Die Förderung erfolgt subsidiär, sie ist abhängig von den familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen des Stipendiaten bzw. seiner Eltern.
Für eine überschlägige Ermittlung der Förderungshöhe bietet sich der BAföG-Rechner im Internet an.
Zuständig für Auskünfte und die Bearbeitung von BAföG-Anträgen sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken.
Seit dem Sommersemester 2010 können Studierende in Bayern ihren BAföG-Antrag online stellen. Dieser Antrag ist im Internet abrufbar unter: www.bafoeg-bayern.de

