Studienbeiträge | Informationsportal der FAU

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Zur Verbesserung der Studienbedingungen erhebt die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg von Ihren Studierenden einen Beitrag von 500 Euro pro Semester. Die FAU konnte seit der Einführung von Studienbeiträgen über 110 Mio. Euro in die Verbesserung der Studienbedingungen investieren.
Daher: Vielen Dank für Ihre Studienbeiträge! Umfassende Informationen finden Sie zu folgenden Themen:

Ihr Studienbeitrag: Gut investiert. Beitragspflicht (Wer zahlt, wer nicht?)
Befreiung von der Zahlungspflicht
(Wer kann auf Antrag befreit werden und was ist zu tun?)
Studienbeitragsfinanzierung
(Welche Möglichkeiten der Finanzierung der Studienbeiträge gibt es?)

 

 

Flyer zum
Bayerischen
Studienbeitragsdarlehen (PDF)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
zum
Bayerischen Studienbeitragsdarlehen

Verteilung und studentische Mitbestimmung (Wer bekommt die Beiträge und wer entscheidet über diese?)
Verwendung (Wofür werden die Beiträge konkret ausgegeben?)
Grundlagen (Gesetz, Satzung, Berichte, Ansprechpartner)
Links zu Studienbeitragsseiten der Fakultäten und Zentralen Einrichtungen
(Informationen vor Ort)
Rechnungslegung
(Übersicht der Ausgaben nach Kostenarten und Departmentstruktur)

Ihr Studienbeitrag: Gut investiert.

Aktuelles

  • Abschaffung der Studienbeiträge
    Voraussichtlich zum Wintersemester 2013/2014 werden im Freistaat Bayern keine Studienbeiträge mehr erhoben. Mehr dazu in der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 5. März 2013.
    Bestehende Zahlungsverpflichtungen bleiben hiervon natürlich unberührt.
  • Sozialverträglich ausgestaltete und nachgelagerte Studienbeiträge.
    Kennen Sie das zinsgünstige Bayerische Studienbeitragsdarlehen?

    Nach Ihrem Berufseinstieg können Sie mit dem gebührenfreien Bayerischen Studienbeitragsdarlehen die Studienbeiträge zurückzahlen. Bis dahin übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) die Zahlung für Sie. Für das Darlehen benötigen Sie weder eine Bürgschaft der Eltern noch wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Die monatlichen Raten beginnen bei 20 € bei einer Laufzeit von bis zu 25 Jahren. Und das Beste: Verdienen Sie später – u. U. auch zeitweise – beispielsweise weniger als 1.670 € (ledig, ohne Kinder) bzw. 2.690 € (verheiratet, 1 Kind) wird die Zahlungspflicht gestundet. Die Einkommensgrenze, die zur Stundung führt, erhöht sich demnach im Falle der Heirat (gleiches gilt für Lebenspartner im Sinne von § 1 Abs. 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes) um 535 € bzw. für jedes Kind des Darlehensnehmers um 485 €. Der Zinssatz beträgt derzeit lediglich 2,19 %.
    Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Wofür werden an der FAU die Studienbeiträge ausgegeben? Unter paritätischer Beteiligung der Studierenden für über 600 Maßnahmen, die unmittelbar der Verbesserung der Studienbedingungen dienen. Siehe hier.
  • Sitzungsinformationen für ZGS-Mitglieder: Die nächste ZGS-Sitzung findet voraussichtlich statt am Dienstag, den 9. Juli 2013

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