Beitragspflicht

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Nach Artikel 71 i.V.m. Artikel 101 Absatz 1 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) sind ab dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge zu erheben. Die Beitragspflicht besteht gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 der Studienbeitragssatzung grundsätzlich für alle Studierende. Der Studienbeitrag in Höhe von 500 Euro wird bei der Rückmeldung oder der Einschreibung fällig, zusätzlich ist noch der Studentenwerksbeitrag in Höhe von 42 Euro zu entrichten. Insgesamt kostet ein Semester damit derzeit 542 Euro. Auch Gasthörer zahlen Beiträge, je nach besuchter Stundenzahl zwischen 100 Euro und 300 Euro pro Semester.

Nicht Beitragspflichtig sind Studierende:

  • die vom Studium beurlaubt sind,
  • für Semester in denen ausschließlich das praktische Jahr im Studiengang Medizin absolviert wird,
  • die zum Zwecke der Promotion immatrikuliert sind (max. für 6 Semester möglich),
  • bei Ableistung eines Pflichtpraktikums, dass mehr als 13 Wochen im Semester umfasst

Weitere allgemeine Informationen:

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