Die Beiträge setzen die Fakultäten und die Universitätsleitung zur Verbesserung der Studienbedingungen ein.
Die FAU nimmt pro Semester über 10 Millionen Euro pro Semester an Studienbeiträgen ein. Zwei Prozent davon müssen in den Sicherungsfonds eingezahlt werden, maximal fünf Prozent vom verbleibenden Betrag werden als Verwaltungskosten abgezogen. Mit maximal zwei Prozent des Geldes finanziert die Universität das Leonardo-Kolleg, ein Angebot für die besten Studierenden der Universität. Drei Viertel der übrigen Einnahmen werden direkt in den Fakultäten eingesetzt, ein Viertel für zentrale Maßnahmen verwendet. Welche Summe eine Fakultät konkret von den Einnahmen erhält, richtet sich nach der Dienstleistungsmatrix, die die Lehrverflechtung berücksichtigt und nach der Zahl der eingeschriebenen Studierenden in der Regelstudienzeit.
Die Studierenden sind bei der Entscheidung über die Verwendung paritätisch beteiligt.
In den Fakultäten und Departments - die 75 % der zur Verfügung stehenden Beiträge verausgaben - beraten eigene Kommissionen über die Verteilung. In wenigen Einzelfällen gibt es auch auf Institutsebene Studienbeitrags-Kommissionen. Alle diese Gremien sind paritätisch mit (je mindestens zwei, maximal fünf) Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden und Professorinnen und Professoren besetzt. Hinzu kommen - mit beratender Stimme - ein/e Vertreter/in der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Frauenbeauftragte. Die Entscheidungen der Institute und Departments werden in den Fakultäten zusammengeführt und von diesen an das Zentrale Gremium zur Verwendung der Studienbeiträge weitergeleitet.
Auf Ebene der Gesamtuniversität gibt es ein Zentrales Gremium zur Verwendung der Studienbeiträge (ZGS), welches unter Vorsitz der Vizepräsidentin für Studium und Lehre, Frau Prof. Dr. Antje Kley, tagt. Auch das ZGS ist paritätisch mit sieben Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden einerseits und fünf Professorinnen und Professoren und einer/einem stimmberechtigten/m Vertreter/in der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter andererseits sowie - mit beratender Stimme - der Frauenbeauftragten besetzt.
Das ZGS hat im Wesentlichen zwei Hauptaufgaben: Zum einen berät es die Anträge für zentrale Maßnahmen der Universität und gibt eine entsprechende Beschlussempfehlung für eine Entscheidung der Universitätsleitung ab. Zum anderen berät es die Anträge der Fakultäten und Departments und gibt auch hier eine Empfehlung für die Entscheidung der Universitätsleitung ab. Die Universitätsleitung entscheidet letztgültig über die Beschlussempfehlungen des ZGS und damit über die Anträge von zentralen Einrichtungen, Fakultäten und Departments.
Für weitere Informationen zu den Studienbeitragskommissionen auf Fakultätsebene wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fakultät.
Die Mitglieder des Zentralen Gremium zur Verwendung der Studienbeiträge (ZGS) finden Sie hier. Die Protokolle des Gremiums (nur fau-intern) finden Sie hier.

