Doppelstudium und Studium an zwei Hochschulen

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Unter einem Doppelstudium ist das gleichzeitige Studium von zwei Studiengängen zu verstehen, wobei "Studiengang" definiert ist als "Studienfach bzw. Verbindung mehrerer Studienfächer im Zusammenhang mit einem durch Prüfungsordnung festgelegten Studienziel".
Das Doppelstudium ist genehmigungspflichtig. Zuständig ist die Studentenkanzlei der Universität. Die Gründe für das gewünschte Doppelstudium und der bisherige Studienverlauf sind eingehend darzulegen. Wichtig für die Entscheidung über den Antrag ist, ob Sie in der Lage sind, beide Studiengänge gleichzeitig ordnungsgemäß zu studieren. Da ein Doppelstudium keinen Anspruch auf eine Verlängerung von Prüfungsfristen begründet, sollten Interessenten für ein Doppelstudium ihr Vorhaben reiflich überdenken, auch im Hinblick darauf, dass am Arbeitsmarkt schlechtere Noten und längere Studienzeiten durch eine Doppelqualifikation kaum aufgewogen werden können.

Die Immatrikulationssatzung unserer Universität sieht sinngemäß zwei Bedingungen vor:

Die Einschreibung für zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge ist
nur möglich, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse
am gleichzeitigem Studium dieser Studiengänge besteht. Dabei wird auf die zugrundeliegenden Bestimmungen des Bayerischen Hochschulgesetzes verwiesen (Art. 42 Abs. 2 Satz 4 BayHSchG).

Außerdem ist die gleichzeitige Immatrikulation in zwei Studiengängen nur möglich, wenn die Studierenden die beiden Studiengänge ordnungsgemäß studieren können. D.h. die beiden Studiengänge müssen überschneidungsfrei studierbar sein und innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden können.

Beide Bedingungen müssen von den für die Studiengänge zuständigen Studiendekanen
bestätigt werden.

Es gibt auch ohne ein Doppelstudium Möglichkeiten, zusätzliche Qualifikationen an der Uni zu erwerben:
Wenn Sie z.B. Ihr Studium fachlich erweitern möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrem Prüfungsamt oder der Studienberatung (IBZ), welche Möglichkeiten sich im Rahmen Ihres Studienganges hierfür bieten. Oft ist es nicht erforderlich, einen weiteren Studienabschluss über ein Doppelstudium anzustreben.
Wenn Sie zusätzliche Sprachkenntnisse erwerben wollen, so können Sie an der studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung des Sprachenzentrums teilnehmen. Dieses Studium ist zwar nicht vergleichbar mit einem sprach- und literaturwissenschaftlichen Studium, es ist indessen frei von Fristen und terminlichen Zwängen.
Möchten Sie EDV- oder Buchführungskenntnisse erwerben, so können Sie entsprechende Kurse in Wirtschaft oder in Informatik besuchen; das erfordert nicht gleich ein volles Informatik- oder BWL-Studium. Auf diese Weise erworbene Kenntnisse und Leistungen sind auch später noch anrechenbar, falls Sie dann ein Doppelstudium oder nach Abschluss des Erststudiums ein Zweitstudium anstreben. Bevor Sie ein Doppelstudium förmlich beantragen, könnten Sie so ein Semester lang erproben, wie Sie im Studium mit der Doppelbelastung zurechtkommen.

Von einem Studium an zwei Hochschulen spricht man, wenn die gleichzeitige Einschreibung an zwei Hochschulen beantragt wird oder zu einer bereits bestehenden Immatrikulation eine weitere an einer zweiten Hochschule hinzukommen soll. Eine solche Doppelimmatrikulation an zwei Hochschulen ist genehmigungsbedürftig. Zuständig sind dann an beiden beteiligten Hochschulen die Studentenkanzleien. Auch hier beschreibt unsere Immatrikulationssatzung die Bedingungen:

Die Einschreibung an mehreren Hochschulen ist zulässig, wenn Prüfungsordnungen
dies regeln und unterschiedliche Teile des Studiums von den beteiligten Hochschulen angeboten
werden.

Die gleichzeitige Immatrikulation an mehreren Hochschulen für den gleichen Studiengang ist allerdings ausgeschlossen.

Hinweis: Den Status des "Zweithörers" bzw. des "Nebenhörers" gibt es an bayerischen Hochschulen nicht.

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