Relevante Regelungen über formal vorgeschriebene Sprachkenntnisse (z.B. Latein) finden sich in vielen Prüfungsordnungen und Promotionsordnungen der Universität. Im Infoblatt "Sprachkenntnisse" finden Sie die für unsere Universität gültigen Regelungen und Hinweise dazu, wie man diese Kenntnisse an der Universität nacharbeiten kann, falls man sie nicht bereits von der Schule mitbringt (PDF).
Reguläre ausländische Studierende müssen für ein grundständiges Studium an unserer Universität Deutschkenntnisse vorweisen.

