Es gibt eine Vielzahl von Sekundarschul-Abschlusszeugnissen, die zum Hochschulstudium berechtigen. Erstreckt sich die Studienberechtigung auf alle Studiengänge, spricht man von der "allgemeinen", ist sie indessen auf einzelne Studiengänge beschränkt, von der "fachgebundenen" Hochschulzugangsberechtigung. Im folgenden geht es um die Besonderheiten, die sich aus der Art der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für die Aufnahme des Studiums an den Hochschulen, bei der Immatrikulation, ergeben können. Näheres regelt die "Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen" (Qualifikationsverordnung - QualV).
Eine ausführliche Darstellung des Themas haben wir in diesen PDF-Dokumenten für Sie hinterlegt:
- Abitur & andere Hochschulzugangsberechtigungen (PDF)
- Studienmöglichkeiten mit BOS und FOS13 - Zeugnissen an der Universität Erlangen-Nürnberg (PDF)
- Studienmöglichkeiten mit BOS und FOS13 - Zeugnissen in Bayern (PDF)
- fachgebundener Hochschulzugang für HochschulwechslerInnen mit Fachhochschulreife (PDF)
Daneben sind bei der Aufnahme eines Studiums aber auch noch andere Reglementierungen zu beachten: Zulassungsbeschränkungen, Eignungsprüfungen, Praktika, Latein- u.a. Sprachkenntnisse, für Ausländer der Nachweis hinreichender Kenntnisse der deutschen Sprache usw. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig anhand der einschlägigen IBZ-Merkblätter.
Seit dem Wintersemester 2009/10 ist unter bestimmten Voraussetzungen der allgemeine Hochschulzugang für Meister und Meisterinnen und der fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige eröffnet. Es gelten folgende Regelungen.

