Datenschutz

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  1. Datenschutz im Zentral- und Institutsbereich
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Rundschreiben und Formulare zum Thema Datenschutz

I. Datenschutz im Zentral- und Institutsbereich

Der Datenschutzbeauftragte hat gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz – BDSG – vom 20.12.1990 die Aufgabe, die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, zu überwachen.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bei der Anwendung bleiben aber die datenverarbeitenden Stellen selbst verantwortlich!

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten Person:

  • Persönliche Verhältnisse:
    (z.B. Name, Anschrift, Familienstand, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Konfession, Berufs- und Branchenbezeichnung, Zeugnisnoten, Beurteilung, Krankheiten, Vorstrafen)
  • sachliche Verhältnisse:
    ( z.B. Einkommen, Besitzverhältnisse, Steuern, Versicherungen, Vertragskonditionen)

Dateien sind

  • automatische Dateien (alle EDV-Verfahren, bei denen Dateien verarbeitet und genutzt werden)
  • manuelle Dateien ( Karteien)
    (Sammlung von personenbezogenen Daten, die in sich geschlossen sind und sortiert geführt werden und nach Merkmalen gleichartig aufgebaut sind).

Für die Anwendung des BDSG müssen nach § 3 Absätze 4, 5 und 6 BDSG die Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

Erheben ist das Beschaffen von Daten über den Betroffenen (z.B. durch Erfragen, Aktenanforderung, Beobachten, nicht jedoch durch unverlangte Zusendung von Daten).

Datenverarbeitung erfolgt durch

    • speichern
    • verändern
    • übermitteln
    • sperren
    • löschen

Nutzen ist jede Verwendung personenbezogener Daten, soweit es sich nicht um Verarbeitung handelt, z.B. Duplizieren oder Kopieren von Daten, Erstellung personenbezogener Auswertungen.

Der Datenschutzbeauftragte ist daher über Vorhaben der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten rechtzeitig zu informieren.

Datenschutzbeauftragter:
RD Norbert Gärtner
Schlossplatz 4
91054 Erlangen

Telefon: 09131 85-25860
Fax:: 09131 85-26759
E-mail: datenschutzbeauftragter@fau.de

Vertreterin des Datenschutzbeauftragten:
ORRin Gabriele Kunnes
Zentrale Universitätsverwaltung
Referat L 1 - Qualitätsmanagement, Studienprogrammentwicklung und Rechtsangelegenheiten
Schlossplatz 4
91054 Erlangen

Telefon: 09131 85-26764
Fax: 09131 85-26508
E-Mail: gabriele.kunnes@fau.de

 

Alle Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Eine jährlich stattfindende interne Fortbildungsveranstaltung (s. Fortbildungsprogramm) informiert über Interessantes und Wissenswertes zum Datenschutz.

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II. Datenschutz im Klinikum

Der vom Gesetzgeber geforderte Datenschutz ist für das Klinikum von besonderer Bedeutung, da hier neben personenbezogenen Verwaltungsdaten (Gehalt, Sozialversicherungsnummer u.a.) auch Daten von Patienten be- und verarbeitet werden müssen. Die betroffenen Patienten müssen davor geschützt werden, daß Daten (z. B. Befunde, Diagnosen oder Therapien) von Unbefugten eingesehen oder genutzt werden können.

Der Ansprechpartner für Fragen des Datenschutzes im Klinikum ist der Datenschutzbeauftragte, an den Sie sich jederzeit vertraulich wenden können:

Dr. rer. hum. biol. Manfred Brunner
Krankenhausstraße 12
91054 Erlangen
Telefon: 09131 85-33931
Fax: 09131 85-35864
E-mail: manfred.brunner@uk-erlangen.de

 

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