Universitätsrat

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Der Universitätsrat wirkt bei allen Entscheidungen mit, die für die Universität bedeutsam sind. Dazu gehören zum Beispiel die Entwicklungsplanung, die Gliederung der Universität, die Einrichtung neuer Studiengänge sowie Grundsatzfragen und Schwerpunkte des Haushalts. In seine Kompetenz fällt auch die Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Universität und seiner drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.

Der Universitätsrat besteht aus den gewählten Mitgliedern des Senats und aus acht Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis.

Externe Mitglieder

 

Mitglieder des Senats

  • Prof. Dr. Wolfgang Pfeiffer
    Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
  • Prof. Dr. Hans Kudlich
    Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
  • Prof. Dr. André Reis (stellv. Vorsitzender)
    Medizinische Fakultät
  • Prof. Dr. Wolfgang Kreis
    Naturwissenschaftliche Fakultät
  • Prof. Dr. Peter Wasserscheid
    Technische Fakultät
  • Dr. Jürgen Kleinöder
    Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Lucia Lauf
    Vertreterin der nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Wolfram Barfuß
    Vertreter der Studierenden

Beratende Mitglieder

  • Prof. Dr. Sannakaisa Virtanen,
    Frauenbeauftragte
  • Ramona Zobel
    Vertreterin der Studierenden

 

Externe Mitglieder des Universitätsrats

 

Prof. Dr. Hans-Joachim Freund (Vorsitzender)

 

Prof. Dr. Carl Friedrich Gethmann

 

Prof. Dr. Josef M. Pfeilschifter

 

Dr. Bernd Rödl

 

Maria-Elisabeth Schaeffler

 

Frank-Jürgen Weise

 

Ulrich Wilhelm

 

Prof. Dr. Klaus Wucherer

 

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