- [Empfängerkreis der FAUcard für Bedienstete]
- [Ausgabe der FAUcard für Bedienstete]
- [Nutzungsbedingungen und Rückgabe der FAUcard für Bedienstete]
Informationsblatt für neue Bedienstete der FAU:
Die wichtigsten Informationen zur FAUcard für neue Bedienstete der FAU finden Sie in folgendem Merkblatt:
FAUcard_Unterlage_Personalneueinstellung (PDF)
Empfängerkreis der FAUcard für Bedienstete
Die FAUcard für Bedienstete erhalten folgende Personengruppen der FAU:
- Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem im Personalverwaltungssystem VIVA angelegten aktuellen Beschäftigungsverhältnis
- Beurlaubte und abgeordnete Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie Tarif-Hilfskräfte
- In der Graduiertenschule der FAU registrierte Promovenden
- Abgeordnete Lehrerinnen und Lehrer mit einem im Personalverwaltungssystem VIVA angelegten aktuellen Beschäftigungsverhältnis
Ausgabe der FAUcard für Bedienstete
- Technische Voraussetzung für die Herstellung und Ausgabe der FAUcard ist die erfolgreiche Aktivierung des Benutzerkontos des künftigen Karteninhabers/der künftigen Karteninhaberin im IdMS und die Nutzung der dort für die äußere Gestaltung der Karte bereitstehenden Funktionen.
- Die Benutzerkennung und das Anfangspasswort für das IdMS erhalten die Beschäftigten derzeit in der Regel auf Anfrage an einer beliebigen Service-Theke des RRZE in Form des sog. Aktivierungsbriefes für das IdMS-Portal.
- Das weitere Vorgehen für die Kartenherstellung und den Kartenversand ist danach zu unterscheiden, ob der künftige Karteninhaber-/die künftige Karteninhaberin Zugang zu einem internetfähigen Computer hat oder nicht:
Für Personen mit Zugang zu einem internetfähigen Computer:
1. Schritt: Eigene Aktivierung des IdMS-Benutzerkontos unter https://www.idm.uni-erlangen.de/go
2. Schritt: Zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Aktivierung des IdMS-Benutzerkontos im Bereich FAUcard der Startseite des IdMS-Portals
- Name und Vorname selbst kontrollieren, Änderungsnotwendigkeiten dem zuständigen Personalsachbearbeiter oder der zuständigen Personalsachbearbeiterin in der Abteilung Personal der ZUV mitteilen (erfolgte Änderungen können im IdMS-Portal am Tag nach der Änderung selbst kontrolliert werden)
- Akademische Grade und Titel selbst kontrollieren und ggf. auch selbst ändern
- Lichtbild (falls gewünscht) in der digitalen Version selbst hochladen oder in der Papierversion mit dem hierfür zur Verfügung stehenden Antragsformular (pdf) an das FAUcard-Servicebüro schicken.
- Daten für den Druck freigeben (Achtung: Ohne Freigabe der Daten kann die Karte nicht gedruckt werden!)
Die im zweiten Schritt geschilderten Überprüfungen und Kontrollen können zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Aktivierung der IdMS-Kennung abgeschlossen werden. Die Karte wird dann produziert und in der Regel an die Privatanschrift des künftigen Karteninhaber/der künftigen Karteninhaberin versandt.
Nachträgliche Änderungen, die zur Ausstellung einer neuen Karte führen, sind unter Umständen kostenpflichtig!
Für Personen ohne Zugang zu einem internetfähigen Computer:
1. Schritt: Aktivierung des IdMS-Benutzerkontos im FAUcard-Servicebüro oder an einer der Service-Theken des RRZE vornehmen lassen (IdMS-Aktivierungsbrief mitbringen!)
2. Schritt: Zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Aktivierung des IdMS-Benutzerkontos
- Im FAUcard-Servicebüro die Einträge im IdMS-Portal zum Namen und zum Vornamen kontrollieren lassen, Änderungsnotwendigkeiten dem zuständigen Personalsachbearbeiter oder der zuständigen Personalsachbearbeiterin in der Abteilung Personal der ZUV selbst mitteilen (erfolgte Änderungen können am Tag nach der Änderung mit Hilfe das FAUcard-Servicebüros kontrolliert werden)
- Im FAUcard-Servicebüro die Einträge im IdMS-Portal zu eventuell vorhandenen akademischen Graden und Titeln kontrollieren und dort ggf. ändern lassen
- Lichtbild (falls gewünscht) vom FAUcard-Servicebüro auf die Karte aufbringen lassen (digitale Bildversionen bitte entweder per E-Mail übermitteln lassen oder auf einem gängigen Speichermedium in das FAUcard-Servicebüro mitbringen, Papierversionen bitte mit dem hierfür zur Verfügung stehenden Antragsformular (pdf) an das FAUcard-Servicebüro schicken.
- Im FAUcard-Servicebüro die Daten zum Druck freigeben lassen (Achtung: Ohne Freigabe der Daten kann die Karte nicht gedruckt werden!)
Die im zweiten Schritt geschilderten Überprüfungen und Kontrollen können zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Aktivierung der IdMS-Kennung abgeschlossen werden. Die Karte wird dann produziert und in der Regel an die Privatanschrift des künftigen Karteninhaber/der künftigen Karteninhaberin versandt.
Nachträgliche Änderungen, die zur Ausstellung einer neuen Karte führen, sind unter Umständen kostenpflichtig!
Nutzungsbedingungen und Rückgabe der FAUcard für Bedienstete
- Die Erstausgabe der FAUcard erfolgt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität kostenlos; für die Ausstellung von Ersatzkarten wird bei vom Karteninhaber/der Karteninhaberin zu vertretenden Gründen Kostenersatz (derzeit 15 €) verlangt.
- Die FAUcard ist nicht auf andere Personen übertragbar.
- Die FAUcard ist Eigentum der Universität Erlangen-Nürnberg. Sie ist beim Ausscheiden aus dem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis i.d.R. über die jeweilige Beschäftigungsdienststelle an die Universität zurückzugeben. Auf der Karte noch gebuchte Geldbeträge können nur vor der Rückgabe und nur vom Studentenwerk Erlangen-Nürnberg zurückerstattet werden.

