Empfänger, Ausgabe, Nutzungsbedingungen und
Rückgabe der FAUcard für Bedienstete

Suche


Informationsblatt für neue Bedienstete der FAU:

Die wichtigsten Informationen zur FAUcard für neue Bedienstete der FAU finden Sie in folgendem Merkblatt:
FAUcard_Unterlage_Personalneueinstellung (PDF)

Empfängerkreis der FAUcard für Bedienstete

Die FAUcard für Bedienstete erhalten folgende Personengruppen der FAU:

  • Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem im Personalverwaltungssystem VIVA angelegten aktuellen Beschäftigungsverhältnis
  • Beurlaubte und abgeordnete Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie Tarif-Hilfskräfte
  • In der Graduiertenschule der FAU registrierte Promovenden
  • Abgeordnete Lehrerinnen und Lehrer mit einem im Personalverwaltungssystem VIVA angelegten aktuellen Beschäftigungsverhältnis

Ausgabe der FAUcard für Bedienstete

  • Technische Voraussetzung für die Herstellung und Ausgabe der FAUcard ist die erfolgreiche Aktivierung des Benutzerkontos des künftigen Karteninhabers/der künftigen Karteninhaberin im IdMS und die Nutzung der dort für die äußere Gestaltung der Karte bereitstehenden Funktionen.

  • Die Benutzerkennung und das Anfangspasswort für das IdMS erhalten die Beschäftigten derzeit in der Regel auf Anfrage an einer beliebigen Service-Theke des RRZE in Form des sog. Aktivierungsbriefes für das IdMS-Portal.

  • Das weitere Vorgehen für die Kartenherstellung und den Kartenversand ist danach zu unterscheiden, ob der künftige Karteninhaber-/die künftige Karteninhaberin Zugang zu einem internetfähigen Computer hat oder nicht:

Für Personen mit Zugang zu einem internetfähigen Computer:

1. Schritt: Eigene Aktivierung des IdMS-Benutzerkontos unter https://www.idm.uni-erlangen.de/go
2. Schritt: Zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Aktivierung des IdMS-Benutzerkontos im Bereich FAUcard der Startseite des IdMS-Portals

Die im zweiten Schritt geschilderten Überprüfungen und Kontrollen können zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Aktivierung der IdMS-Kennung abgeschlossen werden. Die Karte wird dann produziert und in der Regel an die Privatanschrift des künftigen Karteninhaber/der künftigen Karteninhaberin versandt.
Nachträgliche Änderungen, die zur Ausstellung einer neuen Karte führen, sind unter Umständen kostenpflichtig!

Für Personen ohne Zugang zu einem internetfähigen Computer:
1. Schritt: Aktivierung des IdMS-Benutzerkontos im FAUcard-Servicebüro oder an einer der Service-Theken des RRZE vornehmen lassen (IdMS-Aktivierungsbrief mitbringen!)
2. Schritt: Zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Aktivierung des IdMS-Benutzerkontos

Die im zweiten Schritt geschilderten Überprüfungen und Kontrollen können zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Aktivierung der IdMS-Kennung abgeschlossen werden. Die Karte wird dann produziert und in der Regel an die Privatanschrift des künftigen Karteninhaber/der künftigen Karteninhaberin versandt.
Nachträgliche Änderungen, die zur Ausstellung einer neuen Karte führen, sind unter Umständen kostenpflichtig!

 

Nutzungsbedingungen und Rückgabe der FAUcard für Bedienstete

  • Die Erstausgabe der FAUcard erfolgt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität kostenlos; für die Ausstellung von Ersatzkarten wird bei vom Karteninhaber/der Karteninhaberin zu vertretenden Gründen Kostenersatz (derzeit 15 €) verlangt.

  • Die FAUcard ist nicht auf andere Personen übertragbar.

  • Die FAUcard ist Eigentum der Universität Erlangen-Nürnberg. Sie ist beim Ausscheiden aus dem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis i.d.R. über die jeweilige Beschäftigungsdienststelle an die Universität zurückzugeben. Auf der Karte noch gebuchte Geldbeträge können nur vor der Rückgabe und nur vom Studentenwerk Erlangen-Nürnberg zurückerstattet werden.

 

Nach oben