Kanzlerbüro, Controller, Beauftragte

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Zentrale Universitätsverwaltung
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Schlossplatz 4, 91054 Erlangen
Postadresse: Postfach 35 20, 91023 Erlangen
Telefon: 09131 85 -0
Fax: 09131 85-22131

Kanzlerbüro (Homepage)

Leitung: ORR Markus Leber, Tel.: 85-25825
E-Mail: markus.leber@fau.de

Vertretung: RRin Doris Kühlers, Tel.: 85-25816
E-Mail: doris.kuehlers@fau.de

Aufgaben:

  • Stabsangelegenheiten des Kanzlers;
  • Eingangsbearbeitung der an den Kanzler gerichteten Postsendungen;
  • Vorbereitung von Sitzungen und Terminen des Kanzlers, insbesondere Berufungsverhandlungen;
  • Rechts- und Grundsatzangelegenheiten der Universitätsorganisation und der akademischen Selbstverwaltung.

Controller, Personalcontroller

VA Dr. Alfred Steinhäußer, Tel.: 85-22528,
E-mail: alfred.steinhaeusser@fau.de

VA Michael Fraenzel, Tel.: 85-22136,
E-mail: michael.fraenzel@fau.de

Aufgaben:

  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für den Gesamtbereich der Universität Erlangen-Nürnberg (Gebäudewirtschaft, Energie- und Medienverbrauch, Raumnutzung, Gebäudebetreuung);
  • Besondere Organisationsaufgaben für den Gesamtbereich der Universität Erlangen-Nürnberg;
  • Projektarbeiten;
  • Angelegenheiten der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb);
  • Personalcontrolling;
  • Sonderaufgaben des Kanzlers.

Beauftragter für Organisations- und Personalentwicklung

N.N.

Beauftragte für das Universitätsinformationssystem (UnivIS)

VAe Dr. Angela Tormann, Tel.: 85-23035,
E-mail: angela.tormann@fau.de
E-mail: univis@univis.uni-erlangen.de

Aufgaben:

  • Mitwirkung bei der konzeptionellen und organisatorischen Gestaltung des Universitätsinformationssystems UnivIS;
  • UnivIS-Administration und Vergabe der UnivIS-Schreibberechtigungen;
  • Beratung der UnivIS-Beauftragten und Hilfestellung bei der Dateneingabe.

Gleichstellungsbeauftragte (Homepage)

ROIin Alexandra Kellner, Tel.: 85-26692 (Dienstag und Donnerstag, jeweils vormittags);
E-mail: alexandra.kellner@fau.de

Aufgaben:

  • Die/Der Gleichstellungsbeauftragte fördert und überwacht für den Bereich des nichtwissenschaftlichen Personals den Vollzug des BayGlG und des Gleichstellungskonzepts und unterstützt dessen Umsetzung. Sie/Er fördert zusätzlich mit eigenen Initiativen die Durchführung des BayGlG und die Verbesserung der Situation von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.
  • Im Rahmen ihrer/seiner Zuständigkeit wirkt sie/er an allen Angelegenheiten mit, die Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben können.
  • Zu den Aufgaben gehört auch die Beratung zu Gleichstellungsfragen und die Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen. Die Beschäftigten können sich unmittelbar an die/den Gleichstellungsbeauftragte/n wenden (Art. 17 BayGlG).
  • Die/Der Gleichstellungsbeauftragte ist federführend bei der Erstellung der Gleichstellungskonzepte der Universität nach Art. 4 ff. BayGlG.
  • Die Einrichtungen der Universität haben die/den Gleichstellungsbeauftragte/n bei der Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben zu unterstützen, sie/ihn von wichtigen relevanten Vorgängen frühzeitig zu unterrichten und sie/ihn an solchen Vorgängen zu beteiligen.

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