Zentrale Universitätsverwaltung
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Schlossplatz 4, 91054 Erlangen
Postadresse: Postfach 35 20, 91023 Erlangen
Telefon: 09131 85 -0
Fax: 09131 85-22131
Kanzlerbüro (Homepage)
Leitung: ORR Markus Leber, Tel.: 85-25825
E-Mail: markus.leber@fau.de
Vertretung: RRin Doris Kühlers, Tel.: 85-25816
E-Mail: doris.kuehlers@fau.de
Aufgaben:
- Stabsangelegenheiten des Kanzlers;
- Eingangsbearbeitung der an den Kanzler gerichteten Postsendungen;
- Vorbereitung von Sitzungen und Terminen des Kanzlers, insbesondere Berufungsverhandlungen;
- Rechts- und Grundsatzangelegenheiten der Universitätsorganisation und der akademischen Selbstverwaltung.
Controller, Personalcontroller
VA Dr. Alfred Steinhäußer, Tel.: 85-22528,
E-mail: alfred.steinhaeusser@fau.de
VA Michael Fraenzel, Tel.: 85-22136,
E-mail: michael.fraenzel@fau.de
Aufgaben:
- Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für den Gesamtbereich der Universität Erlangen-Nürnberg (Gebäudewirtschaft, Energie- und Medienverbrauch, Raumnutzung, Gebäudebetreuung);
- Besondere Organisationsaufgaben für den Gesamtbereich der Universität Erlangen-Nürnberg;
- Projektarbeiten;
- Angelegenheiten der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb);
- Personalcontrolling;
- Sonderaufgaben des Kanzlers.
Beauftragter für Organisations- und Personalentwicklung
Beauftragte für das Universitätsinformationssystem (UnivIS)
VAe Dr. Angela Tormann, Tel.: 85-23035,
E-mail: angela.tormann@fau.de
E-mail: univis@univis.uni-erlangen.de
Aufgaben:
- Mitwirkung bei der konzeptionellen und organisatorischen Gestaltung des Universitätsinformationssystems UnivIS;
- UnivIS-Administration und Vergabe der UnivIS-Schreibberechtigungen;
- Beratung der UnivIS-Beauftragten und Hilfestellung bei der Dateneingabe.
Gleichstellungsbeauftragte (Homepage)
ROIin Alexandra Kellner,
Tel.: 85-26692 (Dienstag und Donnerstag, jeweils vormittags);
E-mail: alexandra.kellner@fau.de
Aufgaben:
- Die/Der Gleichstellungsbeauftragte fördert und überwacht für den Bereich des nichtwissenschaftlichen Personals den Vollzug des BayGlG und des Gleichstellungskonzepts und unterstützt dessen Umsetzung. Sie/Er fördert zusätzlich mit eigenen Initiativen die Durchführung des BayGlG und die Verbesserung der Situation von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.
- Im Rahmen ihrer/seiner Zuständigkeit wirkt sie/er an allen Angelegenheiten mit, die Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben können.
- Zu den Aufgaben gehört auch die Beratung zu Gleichstellungsfragen und die Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen. Die Beschäftigten können sich unmittelbar an die/den Gleichstellungsbeauftragte/n wenden (Art. 17 BayGlG).
- Die/Der Gleichstellungsbeauftragte ist federführend bei der Erstellung der Gleichstellungskonzepte der Universität nach Art. 4 ff. BayGlG.
- Die Einrichtungen der Universität haben die/den Gleichstellungsbeauftragte/n bei der Erfüllung ihrer/seiner Aufgaben zu unterstützen, sie/ihn von wichtigen relevanten Vorgängen frühzeitig zu unterrichten und sie/ihn an solchen Vorgängen zu beteiligen.

