Glossar zu wichtigen Begriffen der KLR

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A

Abschreibung
Planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderung von Anlagegütern, die durch Nutzung, technischen Fortschritt oder außergewöhnliche Ereignisse verursacht wird.
Nach dem Fachkonzept zur -> Universitären Kosten- und Leistungsrechnung wird an der FAU die -> Lineare Abschreibung angewendet.

Abschreibungsgründe
Verschleiß, Zerstörung, technischer Fortschritt, Veralterung, Ablauf von Rechten (Lizenz, Konzession) usw.

Absetzung für Abnutzung (AfA)
Steuerrechtlicher Begriff (-> Abschreibung).

Aequivalenz
Das Wort Äquivalenz (von lat.: aequus " gleich" und Valenz "Wertigkeit") bezeichnet die Gleichwertigkeit verschiedener Dinge.

Anderskosten
Anderskosten sind Kosten, denen ein Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht. Sie bauen nicht auf konkreten Zahlungsvorgängen aus der Finanzbuchhaltung auf. Der Wertansatz in der Kostenrechnung ist anders (größer oder kleiner) als der Wertansatz aus der Finanzbuchhaltung. Zu den Anderskosten zählt z.B. die -> kalkulatorische Abschreibung.

Anlagenbuchhaltung
Hier werden die langlebigen Vermögensgegenstände der FAU erfasst, inventarisiert und verwaltet. Aufgabe der Anlagenbuchhaltung ist die Buchung von Zu- und Abgängen des Anlagevermögens, sowie die Ermittlung und Buchung der -> Abschreibungen.
Inventarisiert werden müssen alle selbstständig nutzbaren und beweglichen Anlagegüter (Gebrauchsgegenstände) sowie immaterielle Güter wie Software, deren Nutzungsdauer länger als 1 Jahr ist und deren -> Anschaffungswert(-kosten) ab 410 € netto liegt.
Um einen vollständigen Geräte- und Ausstattungsbestand der FAU zu erhalten sind auch Geräteleihgaben, Leasinggeräte, sowie Gerätespenden und Schenkungen in der Anlagebuchhaltung zu erfassen und zu inventarisieren.
(Detailierte Erläuterungen zur Inventarisierung finden Sie im Inventarisierungs-Handbuch unter www.fibu.uni-erlangen.de).

Anlagen im Bau
Hierbei handelt es sich um Investitionen, die im Zusammenhang mit einer im Bau befindlichen Anlage stehen deren Errichtung sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. Da noch kein entsprechender Vermögenszugang vorliegt sind sie in der -> Anlagenbuchhaltung gesondert zu behandeln.

Anordnungsbefugnis
Mit seiner Unterschrift auf förmlichen Zahlungsanordnungen - dazu zählen auch die Freigabeprotokolle der FSV-Dateien - übernimmt der Anordnungsbefugte die Verantwortung dafür, dass
- in der förmlichen Zahlungsanordnung keine offensichtlich erkennbaren Fehler enthalten sind,
- die Bescheinigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit von den dazu befugten Bediensteten abgegeben worden ist,
- Ausgabemittel zur Verfügung stehen sowie Zahlungen bei der angegebenen Buchungsstelle verausgabt werden dürfen. (VV 20.2 ff/Art. 70 BayHO).
Mit der Anordnungsbefugnis sollen - soweit nicht besondere Verhältnisse vorliegen - nur solche Personen betraut werden, die mindestens dem gehobenen Dienst angehören oder Arbeitnehmer in vergleichbarer Stellung sind (VV 2.2.2/Art. 34 BayHO).
Die Namen und Unterschriftsproben der Anordnungsbefugten sind der Fiananzbuchhaltung F 5 mit Muster 1 zu Art. 70 BayHO mitzuteilen. Erlischt die Anordnungsbefugnis ist dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Anordnungsstelle
Die Anordnungsstelle ist eine Nummer der kameralen Buchhaltung und dient neben Kapitel und Titel zur Abrechnung mit der Staatsoberkasse Landshut, sowie der Mittelüberwachung.
Eine Einrichtung kann über mehrere Anordnungsstellen verfügen, z.B. für Haushaltsmittel und diverse Konten im Drittmittelbereich.

Anschaffungskosten
Anschaffungskosten sind die Aufwendungen (Nettokosten), die bei der Anschaffung eines Vermögensgegenstandes anfallen. Zu den Anschaffungskosten zählt nicht nur der Netto-Kaufbetrag, sondern auch die -> Anschaffungsnebenkosten. Gewährte Preisnachlässe wie Skonto, Rabatt oder Nachlässe aufgrund von Mängelrügen verringern die Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten bilden die Wertgrenze für die Inventarisierung.
Errechnung:
Kaufpreis (Warenwert) + Anschaffungsnebenkosten ./. Preisnachlässe = Anschaffungskosten -> Wertgrenze Inventarisierung.

Anschaffungsnebenkosten
Anschaffungsnebenkosten umfassen jenen Teil der Anschaffungskosten, die außer dem Nettokaufpreis für das erworbene Gut zusätzlich einfließen. Dazu zählen insbesonders -> Zölle, Transport-/Frachtkosten, Verpackungsmaterial und Montagekosten.
Anschaffungsnebenkosten sind unter der gleichen Kostenart zu buchen, in deren Zusammenhang sie angefallen sind.

Aufrechnung mit Gegenforderungen des Freistaates Bayern (§§ 387 ff BGB)
§ 387 BGB lautet: Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann.
Die Aufrechnung von fälligen Forderungen mit fälligen Auszahlungen des Freistaates Bayern erfolgt durch die Staatsoberkasse Bayern in Landshut und wird über den Mahnschlüssel gesteuert. In Fällen, in denen keine Aufrechnung erfolgen soll oder erfolgen darf, ist bei Sollstellung deshalb der Mahnschlüssel 23 bzw. 13 vorzugeben. Dies gilt insbesonders bei Drittmittelgebern wie DFG, DAAD, DLR, Bund, Spenden, EU usw.

Auftragsforschung
Unter Auftragsforschung ist im Allgemeinen das wissenschaftliche Forschen im Auftrag eines privatwirtschaftlichen, aber auch öffentlichen Mittelgebers in Form eines Forschungsauftrags oder einer Forschungskooperation zu verstehen. Das Ziel wird hierbei vom Auftrag-/Mittelgeber vorgegeben und die Forschungsresultate sowie Verwertungsrechte sind ausschließlich dem Auftraggeber vorbehalten.

Aufwand
Aufwand bezeichnet den mengen- oder wertmäßigen Verbrauch aller Güter (Waren und Dienstleistungen) innerhalb einer bestimmten Periode. Sach- und Personalaufwendungen sind Aufwandspositionen, die bei der Erfüllung des Betriebsszwecks bzw. der Hauptaufgaben der Verwaltungseinheit entstehen. Zu den Aufwendungen zählt auch der Ressourcenverbrauch der Einrichtung, der nicht unmittelbar zur Leistungserstellung dient. Der Gegenbegriff dazu ist -> Ertrag.

Ausserplanmmässige Abschreibung
Wird im Falle eines außergewöhnlich und dauerhaft auftretenden Werteverlustes eines Vermögensgegenstandes erforderlich. Als Grund kann hierfür z.B. Diebstahl, Zerstörung aufgeführt werden.

B

Bankbürgschaft
Mit einer Bankbürgschaft verpflichtet sich ein Kreditinstitut als Bürge, bei Eintritt bestimmter Gegebenheiten zu Gunsten des aus der Bürgschaft Begünstigten einzutreten.
Bei Zahlungen, deren Leistung noch nicht bzw. noch nicht vollständig erbracht wurde, z.B. Vorauszahlung für Gerätekauf, ist immer eine Bürgschaft einzuholen, die der Finanzbuchhaltung F 5 im Original vorgelegt werden muss.

Bank Identifier Code (BIC)
Der BIC hat die Funktion einer internationalen Bankleitzahl. Er wird zur eindeutigen Indentifizierung der Bank verwendet. Zusammen mit dem -> IBAN werden Überweisungen aus bzw. in Staaten der EU zum Preis einer Inlandsüberweisung ermöglicht.

Bankverbindung der Friedrich-Alexander-Universität (Kontoinhaber Staatsoberkasse Bayern in Landshut)
Bayerische Landesbank München
BLZ: 700 500 00
Konto: 30 127 9280
IBAN: DE66.7005.0000.0301.2792.80
BIC/SWIFT: BYLADE MM

Benchmarking
Mit Benchmarking wird der systematische und kontinuierliche Prozess bezeichnet um eigene Produkte und Dienstleistungen
sowohl intern als auch mit anderen Behörden und der Privatwirtschaft zu vergleichen.

Betrieb gewerblicher Art (BgA)
Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Die Absicht Gewinn zu erzielen und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich (§ 4 Abs. 1 Körperschaftssteuergesetz).
Wichtige Merkmale des BgA sind:
- Jahresumsatz übersteigt 30.678 €
- Wettbewerbssituation mit anderen Unternehmen (wenn weniger als 30.678 €).

Betriebliche Aufwendungen (=Kosten)
Betriebliche Aufwendungen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck bzw. mit der Hauptaufgabe der Verwaltungseinheit. Sie erfassen den Verzehr an Gütern, Diensten, Sach- und Personalkosten.

Bewegliche Anlagegüter
Bei den beweglichen Anlagegütern handelt es sich um Mobilien (z.B. Geräte, Büro-/Betriebsausstattung). Sie sind nach Menge und Wert in der -> Anlagenbuchhaltung zu erfassen.

Bewirtschaftungskosten
Bewirtschaftungskosten sind die Kosten, die zur Bewirtschaftung der Gebäude erforderlich sind: z.B. Energiekosten, Stromkosten, Wasserkosten, Reinigungskosten, Bewachungskosten, Instandhaltungskosten, Entsorgungskosten usw.

Buchungsstelle/Haushaltsstelle
Setzt sich zusammen aus Kapitel und Titel (und Anordnungsstellen-Nummer), deren Gesamtdarstellung mit Zuordnungshinweisen im Bayerischen Gruppierungsplan festgelegt sind.

Buchwert
Der Buchwert eines Anlagegutes bezeichnet die Differenz zwischen Anschaffungswert und kumulierten (summierten) Abschreibungen. Die kumulierten Abschreibungen geben Auskunft über den gesamten Werteverzehr eines Anlagegutes seit Beginn der Inbetriebnahme.
Der Buchwert informiert somit über den Restwert eines Anlagegutes.

C

ComputerbasiertesEntscheidungsUnterstützungsSytem (CEUS)
-> Data Warehouse der bayerischen Hochschulen.

Controlling (von engl.: to control für "steuern", "regeln")
Controlling ist ein Steuerungs- und Koordinationskonzept zur Unterstützung der Hochschulleitung und der führungsverantwortlichen Stellen. Es ist als entscheidungsunterstützende Tätigkeit zu begreifen und dient mit Hilfe des Berichtswesens als Informationsgrundlage für die Planung und Steuerung in den Organisationsebenen der Hochschule.
Der Begriff Controlling ist nicht mit "Kontrolle" gleichzusetzen.

COntrollingBaustein (COB)
Softwaremodul der HIS GmbH zur Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung.
Hier findet die verursachungsorientierte Verteilung der Kosten und Erlöse innerhalb der FAU statt.

Curricularnormwert (CNW)
Der Curricularnormwert ist eine zentrale Größe bei den Kapazitätsberechnungen. Er bestimmt den in Deputatsstunden gemessenen Aufwand aller beteiligten Lehreinheiten, der für die Ausbildung eines Studierenden in dem jeweiligen Studiengang erforderlich ist.
Der CNW sowie das Berechnungsverfahren sind in der -> Kapazitätsverordnung (KapVO) festgelegt.

D

DataWarehouse
Das Data Warehouse (-> CEUS) ist ein Anwendungssystem, in dem verschiedene Datenquellen zusammengestellt werden. Als Ergebnis sind Statistiken, Berichte und die Bereitstellung von Daten in verschiedenen Aggregationsstufen möglich.

DaTenAustausch (DTA)
Sichere und verschlüsselte Datenübermittlung der Zahlungsvorgänge zu bzw. von der Staatsoberkasse Landshut.

DFG-Geräteschlüssel
Der Gerätegruppenschlüssel der DFG enthält eine vierstellige Klassifikation von wissenschaftlichen Geräten und Anlagen nach technischer und fachlicher Systematik. Er wird verwendet zur Verwaltung von Gerätebeständen, z.B. für die Inventarisierung.
Der DFG-Geräteschlüssel ist Pflicht zur Klassifizierung der Wirtschaftsgüter.

Doppik
Doppik (kaufmännisches Rechnungswesen) bezeichnet den Begriff Doppelte Buchführung in Konten.
Mit der kaufmännischen Buchführung wird jeder Buchungssatz betragsgleich im Soll und Haben gebucht.
Bisher galt die kaufmännische Doppik nur als Rechnungswesen der freien Wirtschaft, sie wird jedoch in Zukunft verstärkt auch bei Hochschulen als führendes Rechnungssystem zum Einsatz kommen.

Drittmittel
Drittmittel sind Geld- und Sachleistungen, die für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder andere wissenschaftliche Zwecke sowie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses von Seiten Dritter - sowohl von öffentlicher als auch von privater Seite - zur Verfügung gestellt werden. Zu Drittmitteln zählen Zuwendungen des Bundes, der DFG, der EU, der Industrie, von Stiftungen, Spenden.
Aus Zweckgebundenen Drittmitteln dürfen nur Ausgaben getätigt werden, die durch Bewilligung bzw. vertragliche Vereinbarung vom Mittelgeber genehmigt worden sind.

E

Economic Operators Registration and Identifications System (EORI)
Durch die Einführung des europäischen Registrierungs- und Identifikationssystems werden Wirtschaftsbeteiligte im Zollverfahren durch eine individuell zugeteilte, unverwechselbare und gemeinsame Registriernummer identifiziert.
Die EORI-Nummer dient als alleiniges Identifikationsmerkmal für die Wirschaftsbeteiligten in der EU und ist europaweit bei Erfüllung aller Zollförmlichkeiten anzugeben.
Die Kennnummer der FAU für das europaweite Zollverfahren lautet: DE4204891.

Einzelkosten (Direkte Kosten)
Einzelkosten sind Kosten, die einem Bezugsobjekt (Kostenstelle, Kostenträger z.B. Produkt, Projekt) verursachungsgerecht direkt und eindeutig zugeordnet werden können. Das Gegenstück dazu bilden die -> Gemeinkosten.

Endkostenstelle
Kostenstelle, deren Kosten nicht auf auf andere Kostenstellen verteilt werden. Hierbei handelt es sich um diejenigen Kostenstellen, die direkt am Leistungserstellungsprozess (Forschung, Lehre, Dienstleistung) beteiligt sind.
Endkostenstellen sind Kostenstellen, deren Leistungen nicht auf andere Kostenstellen, sondern direkt auf die -> Kostenträger verrechnet werden.
Beispiele für Endkostenstellen: Institute, Lehrstühle, Professuren.

Ertrag
Erträge stellen die in einer Periode der Verwaltungseinheit zugerechneten Einnahmen für erbrachte Leistungen dar. Es wird unterschieden nach Erträgen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Betriebsertrag), außerordentlichen Erträgen und Finanzerträgen.

F

FacilityManagementOperatingSystem (FAMOS)
Verwaltung der Gebäude- und Raumdaten.

Finanz- und Sachmittelverwaltung (FSV)
Software der HIS GmbH mit verschiedenen Komponenten wie z.B. -> MBS, -> IVS
FSV ist das zentrale Buchungssystem der FAU.

Fixkosten
Fixe Kosten sind Kosten, die jeden Monat in gleicher Höhe anfallen und unabhängig von der Produktions- bzw. Ausbringungsmenge sind, wie z.B. Mieten. Sie dienen der Aufrechterhaltung des Betriebs und sind kurzfristig nicht beeinflussbar. Der Gegensatz dazu sind -> Variable Kosten.

G

Geldgeber
Mit dem Geldgeber ist i.d.R. eine (externe) Einrichtung gemeint, die ein Projekt finanziert (-> Drittmittel). Über die Buchung der Geldgeber in den Systemen MBS und IVS kann die Mittelherkunft in der Kostenrechnung analysiert werden. Die Geldgeber sind zur Anordnungsstelle hinterlegt und müssen bei der Buchung nicht mit angegeben werden.
Um "saubere" Auswertungen über Geldgeber zu erhalten sind Mischkonten in der Titelgruppe 72 zu vermeiden (z.B. jeweils eine Anordnungsstelle für Geldeingänge von Stiftungen, DAAD, Industrie).

Gemeinkosten (Indirekte Kosten)
Gemeinkosten sind Kosten, die sich nicht genau und direkt einem Bezugsobjekt (Kostenstelle, Kostenträger z.B. Produkt, Projekt) zuordnen lassen. I.d.R. sind das vor allem allgemeine Infrastrukturkosten wie z.B. Energiekosten und Teile der Personalkosten im Zusammenhang mit administrativen Aufgaben (z.B. Finanzbuchhaltung oder Personalabteilung). Das Gegenstück dazu bilden die -> Einzelkosten.

Geräteleihgaben
Vom Mittelgeber (z.B. DFG) für die Dauer eines Projektes als Leihgabe zur Verfügung gestellte Geräte. Ob eine Leihgabe nach Beendigung des Projektes zurückgegeben werden muss oder in den Besitz der Einrichtung übergeht bestimmt i.d.R. der Mittelgeber.
Es ist zu beachten, dass auch Leihgaben inventarisiert werden müssen.

Geringwertige WirtschaftsGüter (GWG)
Abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens deren ->Anschaffungs-/Herstellungskosten zwischen 60 € und 410 € netto* liegen.
Sie werden mit der Kostenart unter den entsprechenden Hauptkonten 079 und 089 gebucht, jedoch nicht inventarisiert, sondern im Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe sofort abgeschrieben.
(*Mit der Neuregelung des § 6 EStG wurde die Bewertungsgrenze für GWG zwischen 150 € und 1.000 € fesfgelegt. Ggf. wird auch für die KLR eine mögliche Neuregelung getroffen.)

Globalhaushalt
in Beabeitung.

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H

Haushaltsplan
Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Freistaates Bayern im Bewilligungszeitraum (i.d.R. 2 Jahre/Doppelhaushalt) voraussichtlich notwendig ist. Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung.

Haushaltsmittel
Landesbudget des -> Haushaltsplanes über Mittelzuweisungen für Lehre und Forschung.

HochschulAbrechnungsBogen (HAB)
Der Hochschulabrechnungsbogen ist ein Element der Kostenstellenrechnung, der in tabellarischer Form die Kostenarten und Kostenstellen in einer Matrix zusammen führt (Kostenverteilung).

I

Immaterielle Wirtschaftsgüter
Immaterielle Wirtschaftsgüter sind physisch nicht greifbare Werte, die selbstständig bewertbar sind wie z.B. Patente, Konzessionen, Lizenzen, Software.

Immobilien Freistaat Bayern (ImBy)
Kaufmännisch arbeitender Staatsbetrieb für die Verwaltung aller landeseigener Immobilien des Freistaates Bayern.

Inbetriebnahmedatum
Das Inbetriebnahmedatum ist maßgebend für die Abschreibungen. Es ist identisch mit dem Abschreibungsbeginn.

Infrastrukturbeitrag (Overheadkosten)
Beitrag zur Abdeckung der -> Gemeinkosten bei Projekten, die von der Industrie oder sonstigen privaten Geldgebern gefördert werden. Wenn es die Bewilligungs-/Vertragsbedingungen des jeweiligen Drittmittelgebers zulassen, ist bei der Veranschlagung der Kosten für ein Forschungsprojekt ein 10%-iger Infrastrukturbeitrag einzubeziehen, der je zur Hälfte der Zentralen Universitätsverwaltung und den Fakultäten (deren Einrichtung das Projekt eingeworben hat) zur Verfügung steht.
Um den angeforderten Betrag in voller Höhe (z.B. 1.000 €) zu erhalten ist der Overhead mit 11,111% zu veranschlagen.
Beispiel:

1.100,00 € (angeforderter Betrag incl. 10%) 1.111,10 € (angeforderter Bertrag incl. 11,111%)
110,00 € (10% abzuführender Overhead) 111,10 € (10% abzuführender Overhead)
990,00 € 1.000,00 €

 

Innergemeinschaftlicher Erwerb
Eigenständiger Steuertatbestand des Umsatzsteuerrechts, nach dem der grenzüberschreitende (innerhalb der EU) Erwerb von Gegenständen grundsätzlich im Staat des Erwerbers der Umsatzsteuer unterworfen wird.
Bitte beachten: Bei Bestellungen innerhalb der EU ist in jeden Fall die Umsatzsteueridentifikationsnummer der FAU - DE 132 507 686 - anzugeben.

Input
Bezeichnet alles, was in einen Arbeitsprozess an Arbeit, Energie, Material, Information eingegeben wird.

International Bank Account Number (IBAN)
Der IBAN (Internationale Bankkontonummer) ist eine internationale, standardisierte Notation für Bankkontonummern, der global als eindeutige Bezeichnung einer Kontos definiert werden kann.
Innerhalb der EU gehört die Verwendung des IBAN, neben dem -> BIC, zur Voraussetzung für die Durchführung von EU-Überweisungen zu den gleichen Konditionen wie Inlandsüberweisungen (i.d.R. gebührenfrei).

Intrahandelsstatistik (Intrastat)
Die Intrahandelsstatistik erfasst den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), dass heißt die Warentransaktionen innerhalb der Gemeinschaft.

Inventarisierung
Die Inventarisierung dient der vollständigen Erfassung des Anlagenvermögens der FAU. Mittels der ausgebebenen Inventaretiketten ist der Nachweis der im Besitz befindlichen Vermögensgegenstände möglich (Inventur). Ausgesonderte oder verkaufte Wirtschaftsgüter sind der -> Anlagenbuchhaltung mittels Aussonderungsmitteilung anzuzeigen.

InventarisierungsVerwaltungsSystem (IVS)
Verwaltung der Inventardaten (->Anlagenbuchhaltung)

J

Kein Eintrag.

K

Kalkulatorische Kosten
Als kalkulatorische Kosten bezeichnet man Kosten, denen kein Aufwand (Zusatzkosten) oder ein Aufwand in anderer Höhe (Anderskosten) gegenübersteht. Sie stimmen nicht mit realen Geldströmen (-> pagatorische Kosten) überein, sondern werden zu den Kosten hinzugerechnet.

Kalkulatorische Abschreibungen
Die kalkulatorische Abschreibung (lineare Abschreibung) verfolgt den Zweck den tatsächlichen Werteverzehr der Anlagegüter zu erfassen, um diesen dann als Kosten in die KLR einfließen zu lassen.
Grundlage der kalkulatorischen Abschreibung sind die Wiederbeschaffungskosten zum Zeitpunkt der Ersatzinvestition.

Kalkulatorische Mieten
Kalkulatorische Mieten sind in der KLR Kosten, denen kein betrieblicher Aufwand gegenüber steht, d.h. sie sind notwendig, wenn keine pagatorischen Mieten vorhanden sind. Kalkulatorische Mieten werden im Rahmen der Kostenrechnung primär für diejenigen Räumlichkeiten (Büroflächen, Laborflächen, Lager, Werkstätten, Lehrräume, Bibliotheksflächen) errechnet, die zwar von der Hochschule genutzt werden, für die aber keine Mieten zu entrichten sind da sie sich im Eigentum des Freistaates Bayern befinden oder aus anderen Gründen mietfrei genutzt werden können.
Die Ermittlung der kalkulatorischen Mieten in Hochschulliegenschaften erfolgt auf Grund der von -> Immobilien Freistaat Bayern (ImBy), für den jeweiligen Hochschulstandort, vorgegebenen durchschnittlichen Mieten (ortsübliche Kaltmiete).

Kalkulatorische Zinsen
Kalkulatorische Zinsen sind im Rahmen der Kostenrechnung zu Grunde gelegte Kosten für die Bereitstellung des verwaltungs-/betriebsnotwendigen gebundenen Kapitals (Liegenschaften/Immobilien/Grundstücke).
Da sich die Universität selbst keine Rechnung stellt und deshalb auch keine Verbuchung im Rechnungswesen erfolgt, sind dafür in der Kostenrechnung kalkulatorische Zinsen anzusetzen.

Kameralistik
Rechnungssystem, das im öffentlichen Bereich Anwendnung findet.
Die kamerale Haushaltsrechnung ist eine reine Einnahme- und Ausgaberechnung und dient der Rechenschaftslegung auf Grundlage eines -> Haushaltsplans. Die kamerale kapitel- und titelorientierte Gliederung gewährleistet die Umsetzung und Kontrolle der Haushaltsgrundsätze. Es wird die staatliche Budgetierungsfunktion erfüllt, ohne aber die Effizienz der Ressourcenverwendung abzubilden. Der Begriff der Kameralistik wird auch für die Art der Buchführung verwendet: einfache Buchführung mit Buchung der Zahlungsvorgänge in einem einzigen, dreispaltigen Konto.

Kapazitätsverordnung (KapVO)
Verordnung über die Kapazitätsermittlung zur Vergabe von Studienplätzen.

Kapitel
Das Kapitel bildet sich aus einer 4-stelligen Kapitelnummer. Dabei bezeichnen die ersten beiden Ziffern den Aufgabenbereich eines Einzelplans (zweistellige Kennzahl). Der Einzelplan stellt den Geschäftsbereich der Behörden des Bayerischen Staates (z.B. 13 = Allgemeine Finanzverwaltung, 15 = StMWFK) unter organisatorischen Aspekten dar. In den Einzelplänen wird festgelegt, welche Einnahmen von einem bestimmten Geschäftsbereich zu erwarten sind und welche Ausgaben und Verpflichtungen dieser leisten bzw. eingehen darf. Die beiden letzten Ziffern sind Kennzahlen, die das Kapitel bestimmen.
Als Beispiel sei hier das (Hochschul)Kapitel 1519 angeführt: die ersten beiden Ziffern "15" kennzeichnen den Einzelplan bzw. den Geschäftsbereich "Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst". Über die letzten zwei Ziffer "19" wird die Friedrich-Alexander-Universität dargestellt.

Kontenklassengliederung
Die Kontenklassen bezeichnen die Zweckbestimmung der Kosten- und Erlösarten.
Klasse 0: Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen (Grundlage für die Anlagenbuchhaltung)
Klasse 1: Finanzanlagen
Klasse 2: Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung
Klasse 3: Eigenkapital, Rücklagen und Rückstellungen
Klasse 4: Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung
Klasse 5: Erträge (Einnahmen)
Klasse 6: Sach-und Personalaufwendungen
Klasse 7: Weitere Aufwendungen
Klasse 8: Abschluss und kamerale Abgrenzung
Klasse 9: Kosten- und Leistungsrechnung

Kontenrahmen
Der Kontenrahmen ist ein systematisch geordnetes Verzeichnis der Konten und Kontengruppen für das gesamte Rechnungswesen und enthält alle relevanten Kosten- und Erlösarten (-> Kontenklassengliederung), die für die Kostenartenrechnung ausschlaggebend sind.
Der Kontenrahmen der Bayerischen Universitäten wurde im Einvernehmen mit dem StMWFK sowie dem StMF in Anlehnung an den bundeseinheitlichen Verwaltungskontenrahmen (VKR) zum Zwecke der KLR ausgearbeitet. Um einen bayernweiten interuniversitären Vergleich auf Sachkontenebene zu gewährleisten, sind die ersten drei Stellen der Kontennumerik, sowie im Bereich der Forderungen, der Drittmittelklassifizierung und im bibliotheksspezifischen Bereich die Stellen vier und fünf hochschulspezifisch festgelegt und bindend.

Kopfzahlen
In Bebarbeitung

Kosten- und LeistungsRechnung (KLR)
Die KLR ist ein internes Rechnungswesen und dient in erster Linie der internen Informationsbereitstellung für die kurzfristige Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Kontrolle.
Mit Hilfe der KLR können sowohl die -> monetären als auch die nicht-monetären Leistungen (z.B. Zahl der Studenten, Raumdaten) abgebildet werden. Die KLR-Ergebnisse dienen innerhalb des -> Controllings sowohl externen, als auch hochschulinternen Entscheidungsträgern zum Zwecke hochschulübergreifender Vergleiche und zur Abbildung des Ressourceneinsatzes und schaffen eine bisher nicht vorhandene Transparenz von Kosten und Leistungen.
Mit der Anbindung an die -> kameralistische Buchführung wird die Erfassung der kostenrelevanten Merkmale ermöglicht.

Kostenart
Welche Kosten sind entstanden? Die Einteilung der Kosten erfolgt auf Grund der verbrauchten Produktionsfaktoren (z.B. Personal-, Material-, Betriebsmittelkosten). Die Differenzierung und Gruppierung der Kostenarten ist im -> Kontenrahmen der Bayerischen Universitäten festgelegt. Ein Stichwortverszeichnis unterstützt die Einrichtungen bei der Kontierung.
Sind auf einer Rechnung mehrere Posten zusammengefasst, die verschiedenen Kostenarten zuzuordnen sind, ist nach dem Höchstwertprinzip zu verfahren. Das bedeutet, es ist der höchste Netto-Einzel-Betrag ausschlaggebend.

Kostenartenrechnung
Die Kostenartenrechnung ist keine besondere Art der Rechnung, sondern eine geordnete Darstellung der in einer Periode angefallenen Kosten. Die Kostenerfassung geschieht durch die Kontierung der Belege in den vorgelagerten Rechnungssystemen (MBS, IVS usw.). Die Kostenartenrechnung ist ein Teilgebiet der Kostenrechnung und hat als Hauptaufgabe die Weiterverrechnung der Kosten in der -> Kostenstellen- und -> Kostenträgerrechnung zu ermöglichen.
Die Kostenartenrechnung zeigt die Struktur der Gesamtkosten einer Organisationseinheit auf.

Kostenbegriff
Auszahlung = Abfluss von liquiden Mitteln (Bargeld, Guthaben auf Bankkonten) -> Einzahlung
Ausgabe = Abfluss von Geldvermögen (Barvermögen, Forderungen, Verbindlichkeiten) -> Einnahme
Aufwand = Verringerung des Gesamtvermögens durch Verbrauch von Gütern und Inanspruchnahme von Leistungen -> Ertrag
Kosten = Werteverzehr von Gütern und Dienstleistungen im Prozess der Leistungserstellung -> Leistung.

Kostenstelle
Wo sind die Kosten entstanden? Die Kostenstellen sind selbständige und voneinander abgegrenzte Teilbereiche der Universität, auf denen der erfasste Mittelverbrauch (Personalkosten, Räume, Flächen, Material, Maschinen etc.) und Mittelzufluss verursachungsgerecht - d.h. wer ist der tatsächliche Verursacher einer Ausgabe oder der Nutznießer einer Einnahme - gesammelt werden.
Die Kostenstellengliederung orientiert sich am Organisationsplan der FAU und wird im wissenschaftlichen Bereich bis auf Ebene der Professur, im nicht-wissenschaftlichen Bereich bis auf die Ebene der Referate abgebildet.
Jeder Einrichtung ist eine Kostenstelle zugeordnet.

Kostenstellenrechnung
Die Kostenstellenrechnung stellt die Verbindung zwischen Kostenarten- und Kostenträgerrechnung innerhalb der KLR her. Sie hat zur Aufgabe, die nach Kostenarten aufgegliederten Zahlungsvorgänge auf die Kostenstellen zu verteilen bei denen sie angefallen sind (Verursachungsprinzip).

Kostenträger
Wofür sind die Kosten angefallen? Kostenträger sind i.d.R. Kostenobjekte, die sich auf bestimmte Leistungen beziehen. Nach dem Fachkonzept KLR gelten das Produkt und das (Drittmittel-)Projekt für deren Entwicklung und Herstellung Kosten und Dienstleistungen angefallen sind, sowie das Fach in der Einheit von Lehre und Forschung als Kostenträger.
An der FAU wurden bisher noch keine Produkte definiert.

Kostenträgerrechnung
Die Kostenträgerrechnung ist derjenige Teil der Kostenrechnung, der auf der -> Kostenartenrechnung und der -> Kostenstellenrechnung aufbaut. Im Rahmen der Kostenträgerrechnung werden sämtliche Kosten den Kostenträgern zugerechnet. Sie hat die Aufgabe zu ermitteln wofür Kosten in welcher Höhe angefallen sind.

L

Leasinggeräte
Überlassung und Nutzung von Geräten, die vom Leasinggeber beschafft und finanziert werden. Für die mietähnliche Gebrauchsüberlassung sind Leasingraten zu entrichten. Leasinggeräte sind zu inventarisieren, werden jedoch nicht abgeschrieben da die Leasingraten bereits als Kosten erfasst werden.

Lehrdeputat
Als Lehrdeputat wird im Hochschulwesen die Lehrverpflichtung eines Hochschullehrers oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters bezeichnet. Der -> Curricularnormwert legt dabei fest, wie viele Deputatstunden für die Ausbildung eines Studenten in einem bestimmten Studiengang erforderlich ist.

Lehreinheit
In Bearbeitung.

Leihgeräte
-> Geräteleihgaben

Leistungsorientierte Mittelverteilung (LOM)
Mit der LOM wird die Verteilung der Haushaltsmittel (TG 73) vorgenommen. Zur Errechnung werden festgelegte Indikatoren wie Stellen, Studenten, Absolventen, Promotionen, Habilitationen sowie eingeworbene -> Drittmittel herangezogen. Die Kriterien für eine leistungsbezogene Mittelzuweisung werden im Benehmen mit den Hochschulen vom StMWFK festgelegt (Art. 5 BayHSchG).

Lineare (gleichbleibende) Abschreibung
Die Abschreibungsbeträge für inventarisierte Vermögensgegenstände werden über den Zeitraum ihrer Nutzung (-> Nutzungsdauer) gleichmäßig monatlich verteilt.

M

Mehrwertsteuer
Begriffliche Unterscheidung:
Wir zahlen Mehrwertsteuer (MWSt) an Zulieferer = Vorsteuer (VSt)
Wir berechnen Mehrwertsteuer (MWSt) an Leistungsempfänger = Umsatzsteuer (USt).

MittelBewirtschaftungsSystem (MBS)
Komponente des -> FSV zur Erfassung der Zahlungsvorgänge, Budgetüberwachung und Drittmittelverwaltung, Berichtswesen.

Monetär
Bezieht sich auf das Geld im Allgemeinen (geldmäßig, finanziell, geldlich).

N

Nutzungsdauer
Zeitraum über die Nutzung eines Vermögensgegenstandes. Die Nutzungsdauer ist für die Höhe der Abschreibungen maßgebend. Gemäß Fachkonzept KLR wurden die Nutzungsdauern auf Basis des -> DFG-Geräteverzeichnisses (Geräteschlüssel) und dessen Nutzungsdauer-Tabellen festgelegt.

O

Output
In Bearbeitung.

Overhead
-> Infrastrukturbeitrag.

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P

Pagatorische Kosten
Pagatorische Kosten sind Kosten, die durch direkte Zahlungsvorgänge verursacht werden.

Planmäßige Abschreibung
Verteilung der Abschreibungen auf die künftigen Jahre der Nutzung (-> Nutzungsdauer).

Primärkosten
Primärkosten (ursprüngliche Kosten) spiegeln den Ressourcenverbrauch für Güter und Leistungen (Materialkosten, Fremdleistungskosten usw.) wieder, die von Externen bezogen werden. Dabei wird der Kostenanfall in -> Kostenarten klassifiziert und in die Kostenrechnung übernommen. Als Primärkosten bezeichnet man die Kosten, die auf der Kostenstelle selbst entstanden sind.

Programmpauschale der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Bei der Programmpauschale handelt es sich um einen pauschalen Zuschlag der DFG zur Deckung der indirekten Kosten für die durch die Projektförderung in Anspruch genommene Infrastruktur (bspw. Raum-, Wartungs-, Software- oder Energiekosten) und für die Mitarbeit von Personen, die nicht als Projektpersonal abgerechnet werden.
Mit Wirkung vom 01. Januar 2007 wird die Programmpauschale für Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren und Graduiertenkollegs gewährt. Ab dem 01. Januar 2008 (Zeitpunkt der Bewilligung) gilt dies auch für Neubewilligungen in der Allgemeinen Forschungsförderung. Die Programmpauschale beträgt 20% der abrechenbaren direkten Projektausgaben und muss bei jedem Mittelabruf anteilig mit angefordet werden.

Q

Kein Eintrag.

R

Rahmenverträge
In Bearbeitung.

S

Sekundärkosten
Sekundärkosten bezeichnen die Kosten, die nach einem bestimmten Verteilschlüssel auf Endkostenstellen, Kostenträger oder einem Studiengang verrechnet bzw. umgelegt werden. Sie dienen der internen Umverteilung der Kosten.

Single Euro Payments Area (SEPA)
Einheitliche Regelung des unbaren Zahlungsverkehrs im europaweiten Binnenmarkt, sowohl für grenzüberschreitende als auch für nationale Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.
Nach dem Wegfall der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer dienen zur Identifizierung von Überweisenden und Begünstigten -> IBAN (International Bank Account Number) und -> BIC (Bank Identifier Code) des Kreditinstitus des Empfängers.

Spende
Unter Spende versteht man eine freiwillige und unentgeltliche Leistung in Form von Geld-, oder Sachspenden für z.B. wissenschaftliche Zwecke. Im Regelfall erhält der Spender dafür eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung).
Spenden, für die eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt wird, sind ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden.

Sponsoring
Geld-, oder Sachleistungen einer Einzelperson oder eines Unternehmens (Sponsor) mit der Erwartung, eine die eigenen Marketingziele unterstützende Gegenleistung zu erhalten und auf das eigene Unternehmen aufmerksam zu machen z.B. durch Erwähnung des Namens oder Angabe des Logos des Sponsors auf Flyern, Plakaten bzw. bei Berichterstattung in den Medien.

Steuer (im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art)
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird auf Lieferungen (z.B. Waren) und sonstige Leistungen (z.B. Dienstleistungen) erhoben, die ein -> BgA gegen Entgelt im Inland erzielt. Sie beträgt 19% bzw. 7% (ermäßigter Steuersatz z.B. für Bücher, Tiere, Lebensmittel) und ist an das Fiananzamt abzuführen. Im Gegenzug kann vom BgA
Vorsteuer in Abzug gebracht werden (Vorsteuerabzug), die ihm beim Erwerb von Lieferungen oder sonstigen Leistungen in Rechnung gestellt wird.

StudierendenOrganisationsSystem (SOS)
Verwaltung der Studierenden-Daten

T

Titel
Der Titel beschreibt die Art bzw. den Zeck der Einnahmen und Ausgaben. Die Einteilung erfolgt gem. des Bayerischen Gruppierungsplanes in Einnahme- und Ausgabetitel.
An Hand der ersten Ziffer lässt sich die Art des Titels erkennen:
0-3 ist Einnahmetitel
4-9 ist Ausgabetitel.

U

Unbewegliche Anlagegüter
Bei den unbeweglichen Anlagegütern handelt es sich um Immobilien (Gebäude und Grundstücke).

V

Variable Kosten
Variable Kosten, sind Kosten, die sich in Abhängigkeit mit der Ausbringungsmenge ändern, z.B. Materialkosten. Sie steigen oder sinken proportional zur Anzahl der erstellten Produkte bzw. Leistungen. Der Gegensatz dazu sind -> Fixkosten.

Verrechnungskostenstelle
Kostenstelle, die zur temporären Erfassung von Kostenstellengemeinkosten dient. Die hier gebuchten Kosten werden mit Hilfe eines Umlageschlüssels auf die -> Endkostenstellen verteilt.

Verwaltung 21
Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist eine effiziente, schlanke und dienstleistungsorientierte Verwaltung und Justiz.
Im Zuge dessen wurde die Amtskasse der FAU Erlangen-Nürnberg aufgelöst und in eine Zahlstelle umgewandelt. Durch die Neuorganisation des staatlichen Kassenwesens wurden die Aufgaben des Zahlungsverkehrs an die Staatoberkasse Bayern in Landshut übertragen.

Vollintegriertes Verfahren komplexer Anwendungen (VIVA)
Personalbewirtschaftsungssystem des Freistaates Bayern auf Grundlage der Software von SAP.

Vorkostenstellen
Vorkostenstellen sind Kostenstellen, die nicht direkt mit der Erstellung der Hochschulprodukte (Forschung, Lehre) befasst sind, sondern hierzu Vorleistungen erbringen. Sie sind im Zuge der -> Kostenstellenrechnung kostenmäßig zu entlasten. Die Leistungsverrechnung erfolgt durch die verursachungsorientierte Verteilung der Kosten von den Vorkostenstellen auf die -> Endkostenstellen.
Beispiele für Vorkostenstellen: Verwaltung, Liegenschaften.

VollZeitÄquivalente (VZÄ)
In Bearbeitung.

Vollstudentenäquivalente
In Bearbeitung.

W

Wertgrenze
In Bearbeitung.

Wirtschaftlicher Nutzer
In Bearbeitung.

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Auszug aus VV zu Art. 7 BayHO)
VV 1.1 Da der Erfolg staatlichen Handelns nicht in einer Gewinn- und Verlustrechnung, die mit schwarzen oder roten Zahlen schließt, dargestellt werden kann, müssen für den effizienten Einsatz öffentlicher Ausgaben andere Hilfsmittel und Kontrollen gesucht und gefunden werden. Die Haushaltsordnung erhebt deshalb die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Richtschnur und zum übergeordneten Maßstab für finanzwirtschaftliche Entscheidungen.
VV 1.3 Leitschnur für die gesamte Verwaltung ist dabei, dass
- Ausgaben nur veranschlagt werden dürfen, wenn sie im Staatsinteresse notwendig sind (Art. 6 Abs. 1)
- Ausgaben nur soweit und nicht eher geleistet werden dürfen, als dies zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich ist (Art 34 Abs. 2 Satz 1)
- stets geprüft wird, ob eine Aufgabe mit geringerem Personal- und Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden kann (Art. 90 Nr. 4). VV 4.1
Die Verwaltungsvorschriften definieren den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit dahin, dass die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Ziel und den einzusetzenden Mitteln anzustreben ist. Ziel ist dabei i.d.R., bei konstantem Nutzen die einzusetzenden Mittel (Kosten) möglichst gering zu halten oder - soweit mehrere Lösungsmöglichkeiten bestehen - bei konstanten Kosten den Nutzen zu maximieren.

 

X/Y

 

Z

Zölle
Zölle sind Abgaben, die auf Grund des Gemeinsamen Zolltarifs auf eingeführte Waren erhoben werden. Sie sind kein gesondert zu buchender Kostenbestandteil, sondern stellen -> Anschaffungsnebenkosten dar, die dem entsprechenden Ausfwandskonto (Kostenart der Hauptsacheforderung) zugeordnet werden müssen.

Zuweisung
Im Gegensatz zu real fließenden Geldströmen (Banküberweisungen, Bareinzahlungen) handelt es sich bei Zuweisungen um Mittel, die der Universität zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Bayerischen Staatshaushalt für genau definierte Zwecke (z.B. Haushaltsmittel für Lehre und Forschung, Berufungsmittel) zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung (Zuweisung) dieser Mittel auf die einzelnen Einrichtungen der FAU wird i.d.R. von Referat F 4 (Sach-) Haushalt vorgenommen.

Zweckfreie Mittel
"Zweckfreie" Mittel sind -> Drittmittel für deren Verwendung der Drittmittelgeber keine Vorgaben gemacht hat.

 

 

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