Dr. Ernst u. Anita Bauer-Stiftung

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  1. Portrait
  2. Stiftungszweck
  3. Antrags- und Bewilligungsverfahren
  4. Auszug aus der Satzung
  5. Kontakt

 

I Portrait

Das Nürnberger Arztehepaar Dr. Ernst und Anita Bauer verfügte testamentarisch die Gründung einer Stiftung zur finanziellen Förderung des Ärztenachwuchses aus dem Raum Nürnberg und Mittelfranken. Mit Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken wurde mit Wirkung vom 08.02.1996 die rechtsfähige Dr. Ernst und Anita Bauer-Stiftung mit Sitz in Nürnberg errichtet.

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II Stiftungszweck

Die Dr. Ernst und Anita Bauer-Stiftung unterstützt in der Berufsvorbereitung stehende oder bereits bewährte, leistungsbewusste junge Angehörige des humanmedizinischen Nachwuchses (Studenten, Ärzte im Praktikum, Ärzte) aus dem Raum Mittelfranken.

Der Stiftungszweck wird durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

•  Zuerkennung von Preisen für besonders anzuerkennende Leistungen
•  Gewährung von Zuschüssen für Dissertationen, Habilitationen und andere Forschungsarbeiten
•  Unterstützung von Auslandsaufenthalten für Forschungszwecke

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III Antrags- und Bewilligungsverfahren

Förderungsvoraussetzungen, Antragstellung und Vergabeverfahren

Für eine Förderung aus der Dr. Ernst und Anita Bauer-Stiftung können sich in Berufsausbildung stehende oder bereits bewährte, leistungsbewusste Angehörige des medizinischen Nachwuchses (Studenten, Ärzte im Praktikum, Ärzte) aus dem mittelfränkischen Raum bewerben oder dem Stiftungsrat zur Förderung vorgeschlagen werden.

Die Bewerbung soll folgende Unterlagen enthalten:

•  Lebenslauf des Bewerbers
•  Nachweise über die Reifeprüfung und die ärztlichen Prüfungen
•  kurze Darstellung des zu fördernden Vorhabens
•  gutachterliche Stellungnahme, Empfehlung oder Bewertung des zu fördernden Vorhabens durch einen vorgesetzten Arzt (z. B. Chefarzt, Klinikvorstand)

Über die Vergabe der Förderungen entscheidet der Stiftungsrat der Dr. Ernst und Anita Bauer-Stiftung.

Bewerbungen aus dem Bereich der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sind über die Stiftungsverwaltung, Ref. F 3, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen an den 1. Vorsitzenden des Stiftungsrates der Dr. Ernst und Anita Bauer-Stiftung

Herrn Peter Küspert
Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg

Tel. 0911 / 321 - 2301
FAX: 0911 / 321 - 2870

E-Mail: Peter.Kuespert@olg-n.bayern.de

zu richten.

 

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IV Auszug aus der Satzung

§ 2

Stiftungszweck

(1) Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Förderung von in der Berufsvorbereitung stehenden, bereits bewährten, leistungsbewußten jungen Angehörigen des humanmedizinischen Nachwuchses (Studenten, Assistenten und Jungärzte) des mittelfränkischen Raumes beiderlei Geschlechts mit dem Schwerpunkt der Nürnberger Kliniken·und Krankenhäuser, aber auch freiberuflicher Gemeinschafts- oder Einzelpraxen aller Fachrichtungen in Nürnberg.

(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch Zuerkennung von Preisen und Zuschüssen für besonders anzuerkennende Leistungen zur Förderung des beruflichen Fortkommens. Über die von Frau Anita Bauer testamentarisch festgestellten Förderungsmöglichkeiten "zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten und geeigneten Forschungsarbeiten, wie z. B. kostspieligen Dissertationen u. ä." hinaus, können Förderungsmittel auch ausgewählten befähigten jungen Medizinern nach Maßgabe der Geschäftsordnung zugebilligt werden.

(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§ 6

Stiftungsorgane

(1) Organe der Stiftung sind:

a) der Stiftungsrat
b) der Stiftungsvorstand

§ 7

Stiftungsrat

(1) Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung.

(2) Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, und zwar aus zwei Volljuristen (Vorsitzender und Stellvertreter) und fünf Medizinern, davon zwei mit Habilitation.

§ 10

Besondere Zuständigkeit der medizinischen Mitglieder im Stiftungsrat

(1) Die medizinischen Mitglieder im Stiftungsrat erarbeiten Vorschläge zur Erfüllung des Stiftungszwecks. Sie sollen dabei der medizinischen Situation in der Forschung ebenso Rechnung tragen, wie den persönlichen und leistungsmäßigen Umständen der jungen Mediziner.

(2) Der Stiftungsrat kann einem "Stipendiaten" den Gesamtbetrag der jährlich zu verteilenden Stiftungsmittel auch wiederholt zuwenden oder diesen unter mehrere Begünstigte aufteilen (Nobelpreis-System). Eine anteilige Zuwendung unter Berücksichtigung jeden Bereichs der fünf medizinischen Mitglieder im Stiftungsrat ist nicht vorgesehen.

(3) Wenn die leistungsmäßigen Voraussetzungen und Erwartungen erfüllt sind, können auch Studierende und junge Ärzte der medizinischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg vorgeschlagen werden.

 

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V Kontakt

Ansprechpartner der Dr. Ernst und Anita Bauer-Stiftung:

Larissa Leitner
c/o Oberlandesgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

Tel.: 0911 / 321 - 2302
Fax: 0911 / 321 - 2870

E-Mail: Larissa.Leitner@olg-n.bayern.de

 

Ansprechpartner in der Stiftungsverwaltung der ZUV:

Referent:
ORR Hans Riepel
Telefon: 09131/85-26642

E-Mail: hans.riepel@fau.de

Sachbearbeiter:
RA Jürgen Hubert
Telefon: 09131/85-22894

E-Mail: juergen.hubert@fau.de

 

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