I Portrait
Herr Dr. med. h. c. Oskar Dünisch war Ehrendoktor der Universität Erlangen-Nürnberg und Träger des goldenen Rings der Stadt Erlangen. Er verstarb am 04.08.1999 und verfügte in seinem Testament vom 06.05.1991 die Universität Erlangen-Nürnberg zur Alleinerbin seines Vermögens mit der Auflage nach seinem Tode eine Stiftung zur Förderung der Röntgendiagnostik zu errichten. Zur langfristigen Sicherung des Vermögens und Realisierung des Stiftungszweckes hat die Universität die "Dr. Oskar Dünisch-Stiftung" errichtet.
Dr. Oskar Dünisch ( 1912 - 1999 )
II Stiftungszweck
Die Dr. Oskar Dünisch-Stiftung fördert den Austausch von Studenten und Wissenschaftlern der Universität Erlangen-Nürnberg mit Universitäten in Nordamerika und Kanada. Außerdem fördert sie die Vergabe von Stipendien an deutsche und ausländische Studenten im Rahmen der Ausbildung zur Röntgendiagnostik oder ersatzweise anderen bildgebenden Systemen sowie Anschaffungen im Bereich der Universität Erlangen-Nürnberg, die der Verbesserung der Ausbildung zur Röntgendiagnostik oder ersatzweise anderen bildgebenden Systemen dienen.
III Antrags- und Bewilligungsverfahren
Förderungsvoraussetzungen, Antragstellung, Vergabeverfahren und Verwendungsnachweis
Über die Verwendung der Stiftungsmittel beschließt der Beirat der Dr. Oskar Dünisch-Stiftung.
Förderung des Austausches von Studenten und Wissenschaftlern der Universität Erlangen-Nürnberg
Der Austausch von Studenten und Wissenschaftlern der Universität Erlangen-Nürnberg soll vorrangig mit Universitäten in Nordamerika und Kanada erfolgen. Hierzu können Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten im jeweiligen Gastland an Studierende oder Graduierte gewährt oder Gastvorträge bzw. Gastprofessuren an der Universität finanziert werden.
Die Höhe der Förderung für Studierende und Wissenschaftler orientiert sich an den Erträgen und wird vom Beirat im Einzelfall festgelegt. Die Förderdauer liegt zwischen einem und zwölf Monaten. Die Vergabe der Förderung erfolgt durch den Stiftungsbeirat nach Vorlage der entsprechenden Bewerbungsunterlagen.
Gastprofessuren an der Universität können auf Antrag der fachlich zuständigen Fakultäten gefördert werden. Dabei können entweder die Eigenanteile einer extern finanzierten Gastprofessur oder die Kosten im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses (inklusive Sozialversicherungsanteilen) vollständig oder zum Teil übernommen werden.
Für Gastvorträge an der Universität können ein Honorar sowie Reisekosten gewährt werden. Aufenthaltskosten sind durch das Honorar abzudecken.
Stipendien für eine Ausbildung an der Universität Erlangen-Nürnberg
Die Vergabe von Stipendien an deutsche und ausländische Studierende (bevorzugt aus Nordamerika bzw. Kanada), die sich an der Universität Erlangen-Nürnberg auf dem Gebiet der Röntgendiagnostik oder anderen bildgebenden Verfahren aus- oder weiterbilden.
Das Stipendium wird durch Ausschreibung bekannt gemacht. Die Höhe der Stipendien für Studierende orientiert sich an den Erträgen und wird vom Beirat im Einzelfall festgelegt. Die Stipendien werden in der Regel zwischen drei und maximal zwölf Monaten bewilligt. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch den Stiftungsbeirat nach Vorlage der entsprechenden Bewerbungsunterlagen.
Sachmittel
Sachmittelanträge für Anschaffungen im Bereich der Universität Erlangen-Nürnberg, die der Verbesserung der Ausbildung zur Röntgendiagnostik oder ersatzweise anderen bildgebenden Systemen dienen, sind formlos bei der Stiftungsverwaltung, Ref. F 3, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen zu stellen.
Verwendungsnachweis
Als Nachweis über die zweckgerechte Verwendung der bewilligten Fördermittel ist der Universität Erlangen-Nürnberg, Referat F 3, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen ein schriftlicher Verwendungsnachweis zu übersenden.
Aktuelle Ausschreibung
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IV Richtlinien
Richtlinien lesen
V Kontakt
Ansprechpartner in der Verwaltung:
Referent:
ORR Hans Riepel
Telefon: 09131/85-26642
E-Mail: hans.riepel@zuv.uni-erlangen.de
Sachbearbeiterin:
Dipl.-Betriebswirtin Stefanie Penschuck
Telefon: 09131/85-22530
E-Mail: stefanie.penschuck@zuv.uni-erlangen.de

