I Portrait
Entsprechend dem testamentarisch geäußerten Wunsch von Frau Erika Giehrl aus Amberg hat sich die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg entschlossen, die Erika Giehrl-Stiftung ins Leben zu rufen, die insbesondere Studierende aus der Stadt und dem Landkreis Amberg-Sulzbach fördert und darüber hinaus jährlich den "Karl Giehrl-Preis" für eine überdurchschnittliche Promotion verleiht.
II Stiftungszweck
Die Erika Giehrl-Stiftung vergibt Promotionsstipendien an würdige und geeignete Studierende aus der Stadt Amberg oder dem Landkreis Amberg-Sulzbach und vergibt jährlich den "Karl Giehrl-Preis" für eine überdurchschnittliche Promotion.
III Antrags- und Bewilligungsverfahren
Förderungsvoraussetzungen, Antragstellung und Vergabeverfahren für die Promotionsstipendien
Die Promotionsstipendien der Erika Giehrl-Stiftung werden jeweils im jährlichen Wechsel von einer der Fakultäten an der FAU zur Vergabe ausgeschrieben.
Die Vergabe eines Promotionsstipendiums setzt voraus, dass der Antragsteller
die Voraussetzungen zur Promotion an der FAU erfüllt,
die Zulassung zu einer Promotion an der FAU durch eine Bestätigung und Empfehlung des Betreuers nachweist,
eine Tätigkeit höchstens im Umfang einer Halbtagstätigkeit ausübt,
bei der Antragstellung ein inhaltliches und zeitliches Arbeitsprogramm für das Promotionsvorhaben und eine formlose Bewerbung vorlegt.
Das Promotionsstipendium wird für ein Jahr bewilligt und besteht aus einer monatlichen Zuwendung in Höhe von 1.000,- Euro. Es kann, sofern die Finanzierung sicher gestellt ist, auf Antrag bis zu einem Jahr verlängert werden. Die Förderung endet, mit Ablauf der Förderdauer, mit Aufgabe oder Abschluss der Promotion, wenn der Geförderte eine Tätigkeit ausübt, die eine Halbtagstätigkeit übersteigt oder das Dissertationsprojekt an eine andere Hochschule verlegt wird.
Die Möglichkeit der Bewerbung um ein Stipendium ist durch interne Ausschreibung innerhalb der Fakultät in geeigneter Weise bekannt zu machen. Die Bewerbungen für ein Promotionsstipendium sind mit den erforderlichen Unterlagen bei der jeweils zur Ausschreibung berechtigten Fakultät einzureichen. Die Fakultät erstellt einen Entscheidungsvorschlag und legt diesen zusammen mit dem/den ausgewählten Antrag/Anträgen über die Stiftungsverwaltung dem Präsidenten der FAU zur Entscheidung über die Stipendienvergabe vor. Der Präsident entscheidet auch über die von der Fakultät befürworteten Verlängerungsanträge.
Ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich.
Vergabeverfahren für den "Karl Giehrl-Preis"
Der Träger des "Karl Giehrl-Preises" wird jeweils von einer der Fakultäten der FAU bestimmt. Die Stiftungsverwaltung unterrichtet die Fakultät, auf die das Vergaberecht entfällt.
1) Die Entscheidung über die Preisvergabe steht den Fakultäten in folgender Reihung zu:
Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Medizinische Fakultät
Naturwissenschaftliche Fakultät
Technische Fakultät
2) Der "Karl Giehrl-Preis" ist mit 1.500 Euro dotiert. Eine Teilung des Preises ist nicht möglich.
Ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich.
IV Richtlinien
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V Kontakt
Ansprechpartner in der Verwaltung:
Referent:
ORR Hans Riepel
Telefon: 09131/85-26642
E-Mail: hans.riepel@zuv.uni-erlangen.de
Sachbearbeiterin:
Dipl.-Betriebswirtin (FH) Stefanie Penschuck
Telefon: 09131/85-22530
E-Mail: stefanie.penschuck@zuv.uni-erlangen.de

