I Portrait
Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat die am 23.5.2000 verstorbene Frau Marie Graf beerbt. Entsprechend dem Willen der Erblasserin errichtete die Universität mit Wirkung vom 27.7.2004 die "Marie Graf-Stiftung", die das zu ihrem Vermögen gehörende Anwesen Wasserturmstraße 6, Erlangen, zum Zweck der zeitlich befristeten Unterbringung auswärtiger Eltern während der Behandlung ihrer Kinder in der Universitätsklinik für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stellt.
II Stiftungszweck
Die Marie Graf-Stiftung stellt das zu ihrem Vermögen gehörende Anwesen Wasserturmstraße 6, Erlangen, zum Zweck der zeitlich befristeten Unterbringung von auswärtigen Eltern während der Behandlung ihrer Kinder in der Universitätsklinik für Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Ferner gewährt die Stiftung bedürftigen Eltern finanzielle Unterstützung zur Begleichung ihrer Unterbringungskosten in dem Anwesen Wasserturmstraße 6, Erlangen, und unterstützt die Universitätsklinik für Kinder und Jugendliche.
III Antrags- und Bewilligungsverfahren
Förderungsvoraussetzungen, Antragstellung, Vergabeverfahren und Verwendungsnachweis
Die Marie Graf-Stiftung fördert neben der Überlassung des Anwesens Wasserturmstraße 6, Erlangen, zum Zweck der Unterbringung auswärtiger Eltern während der Behandlung ihres Kindes in der Universitätsklinik für Kinder und Jugendliche insbesondere
bedürftige Eltern während der Behandlung ihrer Kinder in der Universitätsklinik für Kinder und Jugendliche durch die Gewährung von finanziellen Zuschüssen zu den Unterbringungskosten im Anwesen Wasserturmstraße 6, Erlangen,
einzelne Projekte und Anschaffungen der Universitätsklinik für Kinder und Jugendliche.
Dieser begünstigte Personenkreis kann formlose, begründete Förderanträge an die Zentrale Universitätsverwaltung, Referat F3, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen stellen, über die dann der Stiftungsvorstand entscheidet. Bei Anträgen bedürftiger Eltern prüft die Universitätsklinik für Kinder und Jugendliche vorab, ob Bedürftigkeit im Sinne der Stiftungsrichtlinien vorliegt.
Als Nachweis über die zweckgerechte Verwendung der Fördermittel ist der Zentralen Universitätsverwaltung, Referat F3, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen ein schriftlicher Verwendungsnachweis vorzulegen.
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IV Richtlinien
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V Kontakt
Ansprechpartner in der Verwaltung:
Referent:
ORR Hans Riepel
Telefon: 09131/85-26642
E-Mail: hans.riepel@zuv.uni-erlangen.de
Sachbearbeiter:
RA Jürgen Hubert
Telefon: 09131/85-22894
E-Mail: juergen.hubert@zuv.uni-erlangen.de

