I Portrait
Die Universität Erlangen-Nürnberg errichtete mit Wirkung vom 10.12.2001 die Fritz und Maria Hofmann-Stiftung zur Förderung von Lehre und Forschung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Sie war Vermächtnisnehmerin der am 27.4.1995 verstorbenen Frau Maria Hofmann geworden. Das Vermächtnis bestand aus Gesellschaftsanteilen der Fritz Hofmann GmbH sowie den dazugehörenden Betriebsgrundstücken. Nach dem Willen der Vermächtnisgeberin sollten die Gesellschaftsanteile in eine zu errichtende unselbständige Stiftung an der Universität Erlangen-Nürnberg einfließen; diesem Wunsch wurde durch die Errichtung der Stiftung entsprochen.
II Stiftungszweck
Die Fritz und Maria Hofmann-Stiftung fördert Forschung und Lehre an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Dies wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
Vorrangig durch die
- Vergabe des "Fritz und Maria Hofmann-Preises" für eine hervorragende wissenschaftliche Arbeit
- Unterstützung förderungswürdiger Forschungsvorhaben
Nachrangig durch die
- Finanzierung von Gastvorträgen, Gastprofessuren und Symposien
III Antrags- und Bewilligungsverfahren
Förderungsvoraussetzungen, Antragstellung, Vergabeverfahren und Verwendungsnachweis
Verleihung des Fritz und Maria Hofmann-Preises
Der Fritz und Maria Hofmann-Preis wird jährlich an je einen Kandidaten sämtlicher Fakultäten der Universität für eine hervorragende wissenschaftliche Abschlussarbeit (Master, Magister, Diplom; nicht Bachelor) vergeben. Er ist derzeit jeweils mit 500 € dotiert. Die Vergabe des Preises wird in Verbindung mit einer anderen Veranstaltung der jeweiligen Fakultät durchgeführt. Die Stiftungsverwaltung der Fritz und Maria Hofmann-Stiftung: Referat F 3, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen, fordert alle Fakultäten jährlich auf, je einen Kandidaten (mit entsprechender Begründung) zu benennen. Eine Vergabekommission prüft und bewertet anschließend die eingegangenen Vorschläge. Die endgültige Entscheidung über die Preisträger trifft dann die Hochschulleitung als Stiftungsvorstand auf der Grundlage des Votums der Vergabekommission.
Förderung von Forschungsvorhaben, Gastvorträgen, Gastprofessuren und Symposien
Sofern es die Erträgnisse der Stiftung zulassen, werden auch Forschungsvorhaben, Gastvorträge, Gastprofessuren und Symposien durch die Fritz und Maria Hofmann-Stiftung gefördert. Anträge (die nur von Professoren eingereicht werden können) sind formlos mit entsprechender Begründung bei der Stiftungsverwaltung der Fritz und Maria Hofmann-Stiftung, Ref. F 3, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen zu stellen. Über die Vergabe entscheidet die Hochschulleitung als Stiftungsvorstand; Einzelanträge bis zu einer Höhe von 500 Euro werden vom Kanzler bewilligt.
Nach Abschluss des geförderten Projekts ist der Stiftungsverwaltung der Fritz und Maria Hofmann-Stiftung, Referat F 3, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen ein schriftlicher Verwendungsnachweis vorzulegen.
Verwendungsnachweis ausdrucken
IV Richtlinien
Richtlinien lesen
V Kontakt
Ansprechpartner in der Verwaltung:
Referent:
ORR Hans Riepel
Telefon: 09131/85-26642
E-Mail: hans.riepel@zuv.uni-erlangen.de
Sachbearbeiter:
RA Jürgen Hubert
Telefon: 09131/85-22894
E-Mail: juergen.hubert@zuv.uni-erlangen.de

