Hans Liermann-Stiftung

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  1. Portrait
  2. Stiftungszweck
  3. Antrags- und Bewilligungsverfahren
  4. Richtlinien
  5. Kontakt

 

I Portrait

Mit Vertrag vom 5.7./12.7.1989 zwischen Frau Ida Marie Siemens und der Universität Erlangen-Nürnberg wurde mit Wirkung vom 12.7.1989 die Hans Liermann-Stiftung zur Förderung der Gebiete "Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und Verfassungsgeschichte" errichtet.

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II Stiftungszweck

Die Hans Liermann-Stiftung unterstützt förderungswürdige Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte, des Kirchenrechts und der Verfassungsgeschichte und vergibt den "Dr. Alfred und Ida Marie Siemens-Preis" für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten auf den vorgenannten Rechtsgebieten.

Zu den förderungswürdigen Vorhaben gehören auch Lehrvorhaben (insbesondere Seminare und Blockveranstaltungen) und der wissenschaftliche Austausch (Gastvorträge oder Studienaufenthalte auswärtiger Wissenschaftler).

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III Antrags- und Bewilligungsverfahren

Förderungsvoraussetzungen, Antragstellung, Vergabeverfahren und Verwendungsnachweis

In einem Turnus von in der Regel zwei Jahren (angepasst an die wirtschaftliche Situation der Stiftung) wird der "Dr. Alfred und Ida Marie Siemens-Preis" für eine hervorragende wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte, des Kirchenrechts oder der Verfassungsgeschichte vergeben.

Der Preisträger wird vom Vergabeausschuss der Hans Liermann-Stiftung bestimmt.

Über die Dotierung des "Dr. Alfred und Ida Marie Siemens-Preises" entscheidet ebenfalls der Vergabeausschuss der Hans Liermann-Stiftung. Eine mehrmalige Vergabe des Preises an denselben Bewerber ist nicht möglich. Eine Zweckbindung für die Verwendung des Preises besteht nicht.

Die Stiftungserträgnisse, die nach Abzug des Preisgeldes verbleiben, stehen zur Unterstützung förderungswürdiger Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte, des Kirchenrechts und der Verfassungsgeschichte zur Verfügung. Hierzu gehören auch die Förderung von Lehrvorhaben (insbesondere Seminare und Blockveranstaltungen) und der wissenschaftliche Austausch (Gastvorträge oder Studienaufenthalte ausländischer Wissenschaftler). Entsprechende Förderanträge können formlos bei der Zentralen Universitätsverwaltung, Referat F 3, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen eingereicht werden. Über die Förderung entscheidet ebenfalls der Vergabeausschuss der Hans Liermann-Stiftung.

Nach Abschluss der Fördermaßnahme ist der Zentralen Universitätsverwaltung, Referat F 3, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen ein schriftlicher Verwendungsnachweis vorzulegen.

Verwendungsnachweis ausdrucken

 

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IV Richtlinien

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V Kontakt

Ansprechpartner in der Verwaltung:

Referent:

ORR Hans Riepel
Telefon: 09131/85-26642
E-Mail: hans.riepel@zuv.uni-erlangen.de

Stiftungsbetreuer:

Verw.-Betriebswirt (VWA) Volkmar Paul
Telefon: 09131/85-25823
E-Mail: volkmar.paul@zuv.uni-erlangen.de

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