I Portrait
Die Eheleute Ilse und Dr. Alexander Mayer haben bereits Anfang 1965 den Entschluss gefasst, die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) zu ihrer Alleinerbin zu bestimmen und aus den Erträgen ihres vererbten Vermögens die Studierenden dieser Universität zu fördern.
Herr Dr. Alexander Mayer (verstorben am 11.7.1971), der an der hiesigen Universität promoviert hat, war seiner Alma Mater in besonderem Maße verbunden. Auch Frau Ilse Mayer, geb. Maisel, war als Tochter der Brauereiunternehmer Maisel in Ansbach stets ihrer fränkischen Heimat verbunden, obwohl sie ihren Lebensabend in Gmund am Tegernsee verbrachte. Ihre bereits seit den 60er Jahren bestehende Absicht zur Förderung der Universität und ihrer Studierenden hatte sie nie aufgegeben und letztendlich auch testamentarisch verfügt, wofür ihr die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zu großem Dank verpflichtet ist. Sie verstarb am 30.1.2006 und hat es der Universität überlassen, mit ihrem Vermögen eine Stiftung zu errichten oder dieses in eine geeignete andere Organisationsform einzubringen.
Die Universität hat in Übereinstimmung mit dem Testamentsvollstrecker von Frau Ilse Mayer die Errichtung einer Stiftung beschlossen, um damit dem Willen der Stifterin dauerhaft entsprechen und gleichzeitig in steter dankbarer Erinnerung den Namen der Eheleute Mayer und ihr Wirken dauerhaft der Nachwelt erhalten zu können. Die Ilse und Dr. Alexander Mayer-Stiftung wurde mit Wirkung vom 25.7.2007 ins Leben gerufen.
II Stiftungszweck
Die Ilse und Dr. Alexander Mayer-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch Vergabe von Stipendien an begabte und strebsame, aber bedürftige Studierende sowie an wissenschaftliche Nachwuchskräfte der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU). Für die Beurteilung der Bedürftigkeit sind, entsprechend der Abstimmung mit dem Testamentsvollstrecker, jeweils zeitgemäße Maßstäbe anzulegen.
Als Fördermaßnahmen kommen insbesondere in Betracht:
Unterstützung von Studierenden, die Anspruch auf Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nachweisen können und ihre Vorprüfungen mindestens mit gutem Erfolg abgelegt haben, durch eine Zuwendung in Höhe der an der FAU erhobenen Studienbeiträge.
Gewährung einer Zuwendung in Höhe des Studienbeitrages für Studierende, die in das Max-Weber-Programm aufgenommen sind und die Anspruch auf Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nachweisen können oder bei denen das monatliche Nettoeinkommen der Unterhaltspflichtigen nicht höher ist als der doppelte monatliche Elternfreibetrag gem. § 25 BAföG zuzüglich der monatlichen Kinderfreibeträge für alle unterhaltsberechtigten Kinder einschließlich des Antragstellenden.
Gewährung von Stipendien an deutsche, vorzugsweise fränkische Studierende der FAU zur Finanzierung eines Gastaufenthaltes an einer ausländischen Partner-Universität der FAU. Höhe und Dauer des Stipendiums werden durch den Vergabeausschuss festgelegt.
Gewährung von monatlichen Stipendien nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz für besonders begabte Doktoranden, die von der FAU ausgewählt und dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vorgeschlagen, jedoch in der zentralen Auswahlrunde bei der Universität Bayern e. V. nicht berücksichtigt wurden.
Gewährung von Druckkostenzuschüssen an Doktoranden und Habilitanden. Die Dissertation muss dabei mindestens mit dem Prädikat
"magna cum laude" bewertet worden sein.
Finanzierung von Forschungsvorhaben, in die Studierende oder wissenschaftliche Nachwuchskräfte eingebunden sind, durch Personal- und Sachkosten .
III Antrags- und Bewilligungsverfahren
Foerdervoraussetzungen, Antragstellung, Vergabeverfahren und Verwendungsnachweis
Vergaberichtlinien, Mittelverwendungsnachweis
Verwendungsnachweis ausdrucken
IV Richtlinien
Richtlinien lesen
V Kontakt
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