Johanna Prey-Stiftung

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  1. Portrait
  2. Stiftungszweck
  3. Antrags- und Bewilligungsverfahren
  4. Richtlinien
  5. Kontakt

 

I Portrait

Mit Testament vom 04.05.1992 verfügte Frau Johanna Prey die Universität Erlangen-Nürnberg zur Erbin ihres Vermögens. Frau Prey äußerte in ihrem Testament den Wunsch, dass das von ihr zugewendete Vermögen für die Alzheimerforschung verwendet wird. Um die Verwirklichung dieses Wunsches der Erblasserin dauerhaft zu gewährleisten, hat die Universität mit Wirkung vom 12.09.1999 die Johanna Prey-Stiftung ins Leben gerufen.

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II Stiftungszweck

Die Johanna Prey-Stiftung fördert die Alzheimer-Forschung an der Universität Erlangen-Nürnberg durch folgende Maßnahmen:

•  Vergabe von Stipendien für Studierende des Masterstudiengangs Gerontologie und

•  Vergabe von Stipendien für Doktoranden mit einem Vorhaben, das sich mit der Früherkennung, Prävention und Behandlung von Demenzen, insbesondere vom Alzheimer-Typ, beschäftigt.

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III Antrags- und Bewilligungsverfahren

Förderungsvoraussetzungen, Antragstellung, Vergabeverfahren und Verwendungsnachweis

Die Promotions- und Masterstipendien der Johanna Prey-Stiftung werden vom Lehrstuhl für Psychogerontologie bzw. vom Lehrstuhl für Psychiatrie und Psychotherapie in der Regel alle zwei Jahre zur Vergabe ausgeschrieben.

Die Vergabe eines Promotionsstipendiums setzt voraus, dass der Antragsteller

•  die Voraussetzungen zur Promotion an der Universität Erlangen-Nürnberg erfüllt,

•  den Beginn einer Promotion auf dem Gebiet der Früherkennung, Prävention und Behandlung von Demenzen, insbesondere vom Alzheimer-Typ, an der Universität Erlangen-Nürnberg durch eine Bestätigung und Empfehlung des Betreuers nachweist,

•  eine Tätigkeit höchstens im Umfang einer Halbtagstätigkeit ausübt und

•  ein inhaltliches und zeitliches Arbeitsprogramm für das Promotionsvorhaben sowie ein formloses Bewerbungsschreiben vorlegt.

Das Promotionsstipendium wird für ein Jahr bewilligt und besteht aus einer monatlichen Zuwendung in Höhe von 1.000,- Euro. Es kann, sofern die Finanzierung sicher gestellt ist, auf Antrag bis zu einem Jahr verlängert werden. Die Förderung endet, mit Ablauf der Förderdauer, mit Aufgabe oder Abschluss der Promotion, wenn der Geförderte eine Tätigkeit ausübt, die eine Halbtagstätigkeit übersteigt oder das Dissertationsprojekt an eine andere Hochschule verlegt wird.

Die Vergabe eines Masterstipendiums setzt voraus, dass der Antragsteller

•  an der Universität Erlangen-Nürnberg im Masterstudiengang Gerontologie immatrikuliert ist (Nachweis: Immatrikulationsbescheinigung),

•  bei Antragstellung ein formloses Bewerbungsschreiben vorlegt,

•  überdurchschnittliche Prüfungsleistungen in den letzten beiden Semestern des Studiengangs erbracht hat. Solange semesterbegleitende Studien- und Prüfungsleistungen noch nicht nachgewiesen werden können, sind überdurchschnittliche Prüfungsleistungen in der Abschlussprüfung in einem der Studiengänge nachzuweisen, die zur Immatrikulation im Masterstudium Gerontologie (siehe Prüfungsordnung
§ 24) berechtigt.

Das Masterstipendium wird grundsätzlich für sechs Monate bewilligt. Es beläuft sich auf 500,- Euro monatlich. Die Förderung endet mit Ablauf der Förderdauer, mit Abschluss des Masterstudiums Gerontologie, bei Unterbrechung des Studiums, bei Umwandlung des Vollzeitstudiums in ein Teilzeitstudium oder mit dem Wechsel an eine andere Hochschule.

Der zur Ausschreibung berechtigte Lehrstuhl erstellt nach Eingang der Bewerbungen einen Entscheidungsvorschlag, der über die Stiftungsverwaltung dem Rektor der Universität Erlangen-Nürnberg zur endgültigen Entscheidung über die Stipendienvergabe vorgelegt wird.

Ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich.

 

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IV Richtlinien

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V Kontakt

Ansprechpartner in der Verwaltung:

Referent:

ORR Hans Riepel
Telefon: 09131/85-26642
E-Mail: hans.riepel@zuv.uni-erlangen.de

Sachbearbeiterin:

Dipl.-Betriebswirtin (FH) Stefanie Penschuck
Telefon: 09131/85-22530
E-Mail: stefanie.penschuck@zuv.uni-erlangen.de

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