Stiftung Lehre an der
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I Portrait
Die Stiftung Lehre an der Medizinischen Fakultät wurde im Jahr 1998 durch eine großzügige Zuwendung der Theo und Friedl Schöller-Stiftung ins Leben gerufen.
Das zentrale Anliegen der Stiftung ist die Förderung und Verbesserung der Universitätsausbildung von jungen Medizinern und Ärzten, insbesondere für mehr Hinwendung zum Patienten.
II Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung und Verbesserung der universitären Lehre und Ausbildung von jungen Medizinern, insbesondere für mehr Hinwendung zum Patienten. Dieses Ziel soll durch Unterstützung von Lehrveranstaltungen und von Forschungsprojekten verwirklicht werden. Dies schließt auch den nationalen und internationalen Austausch von Studierenden und Lehrenden sowie die Etablierung innovativer Lehrmethoden und Modellstudiengänge ein. Der Stiftungszweck kann auch durch die ergänzende Förderung laufender Projekte für die Lehre an der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erfüllt werden. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
III Antrags- und Bewilligungsverfahren
Förderungsvoraussetzungen, Antragstellung, Vergabeverfahren und Verwendungsnachweis
Über Einzelheiten der Förderung, insbesondere der Auswahl der Fördervorhaben und Personen und über die Art und Höhe der Förderung entscheidet der Stiftungsrat nach freiem Ermessen. Hinsichtlich der Behandlung von Förderanträgen hat der Stiftungsrat Regelungen erlassen.
1) Anträge auf Förderung können jederzeit von hauptamtlichen Professoren der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg eingereicht werden. Sie sind zu richten an den:
Vorsitzenden des Stiftungsrates der Stiftung Lehre an der Medizinischen Fakultät:
Herrn
Prof. Dr. med. Eckhart G. Hahn
Gründungsdekan der Medizinischen Fakultät VI i. Gr.
European Medical School Oldenburg-Groningen
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg
2) Die Anträge müssen dem Zweck der Stiftung entsprechen.
3) Je Vergabejahr wird pro Antragsteller nur ein Projekt gefördert.
4) Die Anträge sollen präzise und knapp formuliert werden. Sie müssen jederzeit aus sich heraus verständlich sein. Die Vorhaben sollen konkretisiert und überschaubar sein.
5) Die Anträge müssen der Stiftung ausreichende Informationen zur Beurteilung der Vorhaben vermitteln und sind folgendermaßen zu gliedern:
a. Antragsteller / Beschäftigungsstelle
b. Thema des Vorhabens
c. Darstellung des Vorhabens (klare und detaillierte Angaben: Ziel, Bedeutung für den Stiftungszweck, Beschreibung, derzeitiger Sachstand, Zeitplan)
d. Fachlicher Lebenslauf des Antragsstellers
e. Nachprüfbarer Kostenplan, gegliedert nach:
-> Personalkosten (Entgeltgruppe / mtl. Betrag / Dauer)
-> Reisekosten
-> Sachkosten
-> Laufende Kosten, insbesondere Verbrauchsmaterial
6) Der Antragsteller ist für die zweckgerechte Verwendung der bewilligten Mittel verantwortlich. Er hat der Stiftung über das Referat F 3 der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV) einen Verwendungsnachweis zu erbringen. Die Stiftung behält sich vor, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen und die Mittel zurückzufordern, wenn die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden.
7) Die Mittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Nicht verbrauchte Mittel sind spätestens mit der Vorlage des Verwendungsnachweises zurückzugeben.
8) Ist der Zweck der Förderung gefährdet oder nicht erreichbar, so hat der Antragsteller dies dem Referat F 3 der ZUV unverzüglich mitzuteilen.
9) Spätestens 3 Monate nach Abschluss des Vorhabens ist der Stiftung über das Referat F 3 der ZUV ein Schlussbericht vorzulegen.
10) Über die vorgelegten Anträge auf Förderung und Unterstützung entscheidet der Stiftungsrat nach freiem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des jederzeit widerruflichen Stiftungsgenusses besteht nicht (siehe § 3 Nr. 2 der Richtlinien).
Verwendungsnachweis ausdrucken
IV Richtlinien
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V Kontakt
Ansprechpartner der Stiftung
Vorsitzender des Stiftungsrats:
Prof. Dr. med. Eckhart G. Hahn
(ehem. Direktor der Med. Klinik 1 des Uniklinikums Erlangen)
Aktuelle Anschrift:
Gründungsdekan der Medizinischen Fakultät VI i. Gr.
European Medical School Oldenburg-Groningen
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Ammerländer Heerstraße 114-118
26129 Oldenburg
Tel.: +49 (0)441/798-2507
Fax: +49 (0)441/798-2497
E-Mail: eckhart.hahn@uni-oldenburg.de
Ansprechpartner der Universitätsverwaltung Erlangen-Nürnberg
Referent:
ORR Hans Riepel
Telefon: 09131/85-26642
E-Mail: hans.riepel@zuv.uni-erlangen.de
Sachbearbeiterin:
Dipl.-Betriebswirtin (FH) Stefanie Penschuck
Telefon: 09131/85-22530
E-Mail: stefanie.penschuck@zuv.uni-erlangen.de


