I Portrait
Die Vereinigte Stipendienstiftung für Studenten aller Fakultäten und Konfessionen wurde im Jahre 1958 durch die Zusammenlegung folgender Stiftungen ins Leben gerufen:
Jubiläums-Stipendien-Stiftung, Stahl-Martius-Stiftung, Vereinigte Stipendienstiftung für Studenten der Rechte, Vereinigte Stipendienstiftung für Studenten der Medizin, Heerdegensche Bücherstiftung und Dr. Curt Arpe-Stiftung, Dr. Otto Fischer-Stiftung, Fürst Leopold zu Lippe-Stiftung, Vereinigte Stipendienstiftung für Theologie-Studenten der Universität Erlangen
II Stiftungszweck
Die Stiftung fördert würdige und bedürftige Studierende aller Fakultäten und Konfessionen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg durch Vergabe von Studienbeihilfen.
III Antrags- und Bewilligungsverfahren
Förderungsvoraussetzungen
Antragsteller für eine Studienbeihilfe aus der Vereinigten Stipendienstiftung für Studierende aller Fakultäten und Konfessionen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Würdigkeit
- Immatrikulation für ein wissenschaftliches Studium an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)
- Nachweis eines einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses
Bedürftigkeit
Anspruch auf BAföG
Sonstige Voraussetzungen
Abschluss des Grundstudiums mit Zwischen- oder Vorprüfung nicht später als ein Semester nach der in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Mindeststudienzeit oder, sofern für das Grundstudium keine Zwischen- oder Vorprüfung vorgesehen ist, eine Bestätigung des BAföG- Referenten, dass 4semesteräquivalente Studienfortschritte innerhalb dieser Frist erworben wurden. Ausnahmen sind möglich, wenn der Bewerber die Verzögerung seines Studiums oder der Vor- und Zwischenprüfung nicht zu vertreten hat.
Antragstellung
Die Vergabe der Studienbeihilfen erfolgt jährlich zu Beginn des Sommersemesters. Die Stipendienstelle der Universität informiert die Fakultäten und Institute sowie das Studentenwerk und den Sprecherrat über die Möglichkeit der Förderung. Diese Einrichtungen geben die Informationen per Anschlag am Schwarzen Brett an die Studierenden weiter. Die Antragsformulare liegen bei der Stipendienstelle, Halbmondstraße 6, 91054 Erlangen auf.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung über ein Studium an der FAU
- polizeiliches Führungszeugnis (Nachweis über die Beantragung muss bei der Antragsabgabe vorgelegt werden)
- Bescheid des Studentenwerks über Anspruch gemäß BAföG
- Vor- bzw. Zwischenprüfungszeugnisse bzw. entsprechende Bestätigung des BAföG-Referenten, dass Studienfortschritte im Umfang von 4 Semestern innerhalb dieser Frist erworben wurden)
- Erklärung, dass die Beihilfe für Beschaffung von Literatur und Arbeitsmaterial verwendet wird
Vergabeverfahren
Über die Vergabe der Studienbeihilfen entscheidet der Rektor der FAU per Losentscheid.
Es werden Studienbeihilfen in Höhe von 500 Euro vergeben. Eine wiederholte Gewährung an denselben Bewerber ist nicht möglich.
Bewerber, die auch einen Antrag auf Förderung aus Mitteln der Eva Schleip-Stiftung gestellt haben, können nur bei einer der beiden Stiftungen zum Zuge kommen.
Die Studienbeihilfen sind zweckgebunden für die Beschaffung von Literatur bzw. Arbeitsmaterial zu verwenden, deren Kosten nicht aus den üblichen studentischen Lebenshaltungsmitteln gedeckt werden können.
Verwendungsnachweis
Auf die Erstellung eines Verwendungsnachweises wird in der Regel verzichtet.
IV Satzung
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V Kontakt
Ansprechpartner in der Verwaltung:
Stipendienstelle der Universität Erlangen-Nürnberg
Halbmondstraße 6-8, 91054 Erlangen, Zi. 0.033
VA Irmgard Förster
Telefon: 09131/85-24075
E-Mail: irmgard.foerster@zuv.uni-erlangen.de
Referent des Stiftungsreferats
ORR Hans Riepel
Telefon: 09131/85-26642
E-Mail: hans.riepel@zuv.uni-erlangen.de
Sachbearbeiter im Stiftungsreferat
RA Jürgen Hubert
Telefon: 09131/85-22894
E-Mail: juergen.hubert@zuv.uni-erlangen.de

