I Portrait
Im Jahre 1958 wurde durch Zusammenlegung der Stiftungsvermögen folgender Stiftungen die Vereinigte Stiftung für wissenschaftliche Zwecke aller Art errichtet:
Nichtrechtsfähige Stiftungen
- Dr. von Schuh- und Martin Brunner-Stiftung, Erlangen
- von Petri-Stiftung, Erlangen
- Dr. Louis Ravenne-Stiftung, Erlangen
- Fonds zur Errichtung eines Röntgeninstituts, Erlangen
- Dr. Gustav Schirmer-Stiftung, Erlangen
- Margarete Beckert-Stiftung, Erlangen
Rechtsfähige Stiftungen
- Ministerpräsident Held-Stiftung, Erlangen
- Dr. Ernst und Maria Knoll-Stiftung
II Stiftungszweck
Die Vereinigte Stiftung für wissenschaftliche Zwecke aller Art fördert Einrichtungen, die zentrale Funktionen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg wahrnehmen.
III Antrags- und Bewilligungsverfahren
Förderungsvoraussetzungen, Antragstellung, Vergabeverfahren und Verwendungsnachweis
Die Vereinigte Stiftung für wissenschaftliche Zwecke aller Art fördert das Schulmuseum der Universität Erlangen-Nürnberg durch Zuweisung eines jährlichen Pauschalbetrages in Höhe von 2.556,46 Euro (= 5.000,- DM), max. jedoch in Höhe von 50 % der jährlichen Erträgnisse.
Darüber hinaus können folgende Einrichtungen der Universität Erlangen-Nürnberg mit zentraler Funktion ebenfalls Förderanträge (schriftlich, formlos mit Begründung und Kostenaufstellung) an die Stiftungsverwaltung der Zentralen Universitätsverwaltung, Referat F 3, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen stellen:
- Botanischer Garten
- Aromagarten
- Anatomische Sammlung
- Gemäldesammlung
- Graphische Sammlung
- Münzsammlung
- Handschriftensammlung
- Antikensammlung
- Mineralogische Sammlung
- Musikinstrumentensammlung
- Ur- und Frühgeschichtliche Sammlung
- Geographisch-Völkerkundliche Sammlung
- Zoologisches Museum
Ferner können auch auf Antrag weitere zentrale Aufgaben der Universität Erlangen-Nürnberg unterstützt werden.
Die Förderung erfolgt in der Form der Sachmittelfinanzierung. Zuwendungen für die Beschäftigung von Personal oder für die persönliche Lebensführung sind nicht möglich.
Die im jeweils laufenden Kalenderjahr bei der Stiftungsverwaltung eingegangenen Förderanträge werden bis spätestens 30.4. des Folgejahres der Hochschulleitung mit einem Entscheidungsvorschlag der Stiftungsverwaltung vorgelegt. Die Hochschulleitung trifft dann die Auswahlentscheidung.
Nach Abschluss der Fördermaßnahme ist der Universität Erlangen-Nürnberg, Referat F 3, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen ein schriftlicher Verwendungsnachweis vorzulegen.
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IV Richtlinien
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V Kontakt
Ansprechpartner in der Verwaltung:
Referent:
ORR Hans Riepel
Telefon: 09131/85-26642
E-Mail: hans.riepel@zuv.uni-erlangen.de
Sachbearbeiterin:
Dipl.-Betriebswirtin (FH) Stefanie Penschuck
Telefon: 09131/85-22530
E-Mail: stefanie.penschuck@zuv.uni-erlangen.de

